Ratsprotokoll vom 27. November 1874

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 27. November 1874. Anwesende: Bürgermeister Moritz Crammer, Vorsitzender. Vizebürgermeister Joseph Theißig. Die G.R. Joseph Ernst, Karl Edelbauer, Franz Hoffmann, Karl Holderer, Leopold Huber, Joseph Huber, Karl v. Koller, Joseph Reichl, Franz Schachinger, Alois Vogl, Wenzl Wenhart. Schriftführer: L.A. Iglseder, Gemeinde-Sekretär. Beginn der Sitzung: 3 ½ Uhr Nachmittags. Das Protokoll über die letzte Sitzung wird verlesen und genemigt. Der Vorsitzende verliest eine Zuschrift des o.d.e. Landesausschußes, mit welchen derselbe bekannt gibt, daß keine Majestät der Kaiser mit A.h. Entschließung vom 19. Oktober d.J. den von dem o.ö. Landtage u. den 6. Sitzung am 24. September 1874 gefaßten Beschluß, womit die der Stadtgemeinde Steyr, die mit A.h. Entschließung vom 17. April 1864, dann mit Gesetz vom 7. Dezember 1869 jeweilig für die Dauer von 5 Jahren genemigte Einhebung der Brücken u. Pflastermaut auf weitere 5 Jahre verlängert wurde, genemigt haben. – Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß hievon bereits die öffentliche Verlautbarung erfolgt sei. – Wird zur Kenntnis genommen. 10428. I. Sektion. G.R. v. Koller referirt über das Gesuch des Hr. Wenzel Nimmerfroh, Werkführer in der hiesigen Waffenfabrik um Aufname in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und stellt mit dem bemerken, daß die anberaumte Sektionssitzung beschlußunfähig gewesen sei, im eigenen Namen den Antrag, Gesuchsteller gegen Erlag der Taxen in den Gemeinde-Verband aufzunehmen. – Beschluß nach Antrag. – 10340. 2. Derselbe referirt über eine Zuschrift der Direktion der Gasfabrik Steyr, mit welcher dieselbe um Abänderung des Punktes III. des zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Gas-Industrie-Gesellschaft zu Augsburg vereinbarten Vertragsentwurfes betreffend den Verkauf des der erstern gehörigen Hauses No. 204 bei der Steyr ersucht. Nach dem von der Gemeinde verfaßten Entwurfe hätte nemlich die Gasindustriegesellschaft die Verpflichtung, den obern Theil dieses

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