G.R. v. Koller erwähnt, daß zwar allerdings auch die Gemeinde Steyr an den Landtag eine Petition wegen Umlegung des Fischhuberberges ge- richtet habe; allein diese habe eben dahin gelautet, daß der Landtag die diesfälligen Kosten bestreite. Es habe daher die Gemeinde mit der Einbringung dieser Petition keine Verpflichtung zu einer Bei- tragsleistung auf sich genommen; hätte die Gemeinde die Straße aus eigenen Mitteln bauen wollen, so hätte es keiner Petition bedurft. G.R. Dr. Hochhauser macht aufmerksam, daß der Landesausschuß diese Angelegenheit ohne Zuziehung der Gemeinde Steyr abgewickelt habe. Aus der Zuschrift desselben gehe hervor, daß wol eine kommissionelle Ver- handlung gepflogen worden sei, bei welchen die Landgemeinden St. Ulrich und Behamberg und mehrere hiebei interessirte Privatpersonen intervenirten, während die Stadtgemeinde Steyr von der Abhaltung dieser Commission nicht einmal verständigt worden sei; jetzt aber, wo es sich um die Deckung des Mehrerfordernißes handle, werde dieselbe um eine Beitragsleistung angegangen. Er sehe nicht ein, wie die Gemeinde dazu komme, einen Geldbeitrag zu leisten, da sie doch auf den ganzen Gang der Verhandlung keinen Einfluß üben könnte, für ein Projekt, bezüglich dessen nicht einmal ein Kostenanschlag vorliege; wie könne dieselbe zur Deckung eines Defizits herangezogen werden, an welchem sie keine Schuld trage und das sich wahrscheinlich hätte vermei- den laßen. Aus diesen Gründen schließe er sich dem Antrage des G.R. Leopold Huber an. Diesen Ausführungen wird von Seite der Sitzung all- seitig zugestimmt und wird sohin der Antrag der G.R. Leopold Huber einhellig zum Beschluß erhoben. Schluß der Sitzung 3/4 11 Uhr Vormittags. Crammer Iglseder Schriftführer Theißig Carl Koller
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