Ratsprotokoll vom 17. Mai 1874

konnte, als daß mittlerweile der Kostenschlag unbefugt abgeändert, gefälschte worden sei. Diese ehrenrührige Anschuldigung habe er Bürgermeister begreiflicherweise sofort entschieden zurückgewiesen mit dem Bemerken, daß er Hrn. Gründler, der sich unterfing mit einer derartigen Verdächtigung der Ehre des Bürgermeisters und des Amtes nahe zu treten, zur Verantwortung ziehen werde. Der Vorsitzende ersucht die Versamlung von diesen Mitteilungen Akt zu nehmen u. zum Schutze der von Seite des erwähnten Gemeinderathsmitgliedes angegriffenen Ehre der Person des Bürgermeisters u. des Amtes den geeigneten Beschluß zu fassen. Nach dieser Eröffnungen erbittet sich Hr. Gründler, das Wort u. erklärt, er habe damals weder von einer Fälschung gesprochen noch überhaupt irgend Jemand beleidigen wollen. Thatsache sei es, daß seine Notizen, die er vom Schlossermeister Hrn. Degenfellner habe, einige Tage vor der jüngsten Sitzung als er in der Gemeindekanzlei zu den ihm von dem st. Kanzellisten Hrn. Wittigschlager vorgelegten ämtlichen Kostenanschlag Einsicht nahm, mit diesem übereingestimmt habe, während dies am 15. d. Mts. als er mich Schluß der Gemeinderatssitzung diesen Vergleich neuerlich anstellte, dies nicht der Fall

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