4. Der Umlagen Repartitions Cataster von den directen Steuern ist wieder von den Kanzlei–Beamten gegen eine Renumeration von 50 fl zu verfassen, 5. Die Haupt–Rubriken des städtischen Präliminars und die Gebühren der Umlagen sind angemessen zu veröffentlichen. Steyr am 29. Dezember 873 Crammer m/p Bürgermeister Theißig m/p L. Huber m/p. Sämmtliche Anträge des Comitès wurden einhellig angenommen. bleibt weg [Bleistiftanmerkung, Klammer bis zu Z 7521] Für die Dauer der Beratung des nächsten Gegenstandes der Tagesordnung tritt Hr. Bürgermeister ab u. übergibt den Vorsitz dem Hrn. Vicebürgermeister Theißig. Bestimung der Functionszulage für den dermalen fungirenden Bürger- meister der Stadt Steyr. Die Versamlung erklärt sich mit dem Antrage der Section, die Functions- gebühr des Herr Bürgermeisters mit jährl 1200 fl zu fixiren, ein- hellig einverstanden. Z 7521 Kassenamtsbericht über die Kassegebahrung im Monate November 1873. Die Kassejournalabschlüsse wurden von den Herren Edelbauer u. Leop Huber revidirt u. richtig befunden. Wird zur Kenntniß genommen
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