Ratsprotokoll vom 5. Oktober 1873

4. Die gesamte Wasserpump– u. Wasserleitungs- anlage wird Eigentum der Stadtgemeinde. Die Kosten von allfälligen Reparaturen der Wehre oberhalb des Wasserpumpwerkes werden auf hinfort zu 1/3 von der Gemeinde bestritten. 5. Inerhalb der Haftzeit vorfallende Mängel der Wasserleitungsanlage sind auf Kosten des Hrn. Ludwig Werndl zu beheben. Als Haftzeit bedingt sich die Gemeinde jene Garantiedauer, welche dem Herr L. Werndl für das Wasserpumpwerk u. die Leitungs- anlage seitens des betreffenden Fabriks- etablissement zugestanden wird. G.R. Leopold Huber beantragt, außer diesen Propositionen sich noch zu bedingen, daß die gegenwärtigen Wasserpumpmaschine der Gemeinde verbleibt u. daß Hr. Ludwig Werndl auch die Röhrenverbindung zwischen Reservoir u. dem Hauptplatze herstellt. Die Versamlung erklärt sich mit den Propositionen der Gemeinde- vorstehung u. dem Zusatzantrage des Herrn Leop. Huber einverstan- den. Als Revisoren zur Prüfung der Jahresrechnung pro 1872 werden gewählt die Herren A. Vogl u. v. Koller, Schluß der Sitzung Ferd: Gründler Gemeinderath Carl Edelbauer Gemeinderath Dr. Parger

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2