betreffs Aquisitition des st. Wasser- kunstgebäudes u. des hs. Hauses No. 3. Der Vorsitzende bemerkt, daß Seitens der Gemeindevorstehung u. der Bau- comission dem Hrn. Ludwig Werndl nachstehende Propositionen vorbe- haltlich der Genehmigung des Ge- meinderathes gemacht wurden: 1. Die Stadtgemeinde Steyr tritt das städt. Wasserkunstgebäude sowie das hs Haus No 3 in das Eigentum des Herrn Ludwig Werndl ab. 2. Dagegen verpflichtet sich Hr. Ludwig Werndl auf der erworbene Area ein neues, solides Wasserpump- werk herzustellen, welches für den Wasserbedarf der Häuser an der Promenade, auf dem Pfarrplatze, in der Berggasse, auf dem Hauptplatze, zur Speisung der 2 öffentlichen Brunnen auf dem letzteren u. von 2 auf der Promenade anzulegenden Bassins, und schließlich zur Bespritzung der Promenadeanlagen u. der Strassen, welche die Röhrenleitung durchzieht, genügt. 3. Weiteres verpflichtet sich Hr. Ludwig Werndl unter Benutzung des vorhandenen brauchbaren Röhren- materiale, das ihm Seitens der Gemeinde zu diesem Behufe überlassen wird, die Röhrenleitung vom Pumpwerk über die Berg- gasse, die Promenade, den Pfarrplatz, die Pfarr- gasse und den Hauptplatz in der Weise herzu- stellen, daß an mehreren von der Gemeinde zu bezeichnenden Stellen der Wasseröhre Spritzschläuche angebracht werden können
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