betreffs Aquisitition des st. Wasserkunstgebäudes u. des hs. Hauses No. 3. Der Vorsitzende bemerkt, daß Seitens der Gemeindevorstehung u. der Baucomission dem Hrn. Ludwig Werndl nachstehende Propositionen vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderathes gemacht wurden: 1. Die Stadtgemeinde Steyr tritt das städt. Wasserkunstgebäude sowie das hs Haus No 3 in das Eigentum des Herrn Ludwig Werndl ab. 2. Dagegen verpflichtet sich Hr. Ludwig Werndl auf der erworbene Area ein neues, solides Wasserpumpwerk herzustellen, welches für den Wasserbedarf der Häuser an der Promenade, auf dem Pfarrplatze, in der Berggasse, auf dem Hauptplatze, zur Speisung der 2 öffentlichen Brunnen auf dem letzteren u. von 2 auf der Promenade anzulegenden Bassins, und schließlich zur Bespritzung der Promenadeanlagen u. der Strassen, welche die Röhrenleitung durchzieht, genügt. 3. Weiteres verpflichtet sich Hr. Ludwig Werndl unter Benutzung des vorhandenen brauchbaren Röhrenmateriale, das ihm Seitens der Gemeinde zu diesem Behufe überlassen wird, die Röhrenleitung vom Pumpwerk über die Berggasse, die Promenade, den Pfarrplatz, die Pfarrgasse und den Hauptplatz in der Weise herzustellen, daß an mehreren von der Gemeinde zu bezeichnenden Stellen der Wasseröhre Spritzschläuche angebracht werden können
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