meister auch zugekommen und hierüber habe dieser nachstehendes Schreiben an den Gemeinderath gelangen lassen: „Löblicher Gemeinderath: In Entsprechung der verehrl. Zuschrift vom 19. diß.[?] beehre ich mich zu erwiedern, daß mehrere Herren so freundlich waren, mich am 19. diß.[?] zu verständigen, daß Herr Josef Werndl seinen Austritt aus dem Gemeinderate angemeldet habe und nur unter nachstehenden Bedingnißen bereit sei, ferner im Gemeinderate zu ver- bleiben. 1. Verlangte man von mir den Beweis zu liefern, daß das zu erbauende Volks u Bürgerschulgebäude wirklich um 30.000 fl zu hoch komme oder 2. Jemand beizuschaffen, welcher beantragten Bau um obige Ziffer billiger herstellt. Vor allen muß ich mir schon die Frage erlauben, ob der löbl. Gemeinderath, nachdem in der ersten Ausschreibung nur eine Offerte da war, vielleicht während meiner Abwesenheit eine zweite Ausschreibung veranlaßt habe, und ebenfalls keine Offerte eingelangt sind? Soviel mir bekannt, wurde dieß beschloßen, wie aber nachträglich erfahren, nicht ausgeführt, obwol der löbl. Gemeinderath dies im Interesse sämmtlicher Steuerträger hätte veranlaßen sollen. Der löbl. Gemeinderath kann also nicht sagen, meine Angabe
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