Amtshandlung zugemittelt wurde. Diese Eingabe lautet: Hohes k.k. Statthalterei Praesidium! „Gemeinderathsbeschlüsse in Bezug auf das neu zu erbauende Volks- u. Bürgerschulgebäude, welche während meiner Abwesenheit gefasst u. vollzogen wurden, die jedoch mit meinen Anschauungen im Interesse der Stadtcommune nicht im Einklange stehen, bestimmen mich meine Stelle als Bürgermeister der lf. Stadt Steyr zurückzulegen u. ich erlaube mir die ergebenste Bitte zu stellen: Ein hohes k.k. StatthaltereiPraesidium geruhe diese meines Resignation genehmigend zur Kenntniß zu nehmen u. das diesfalls Nötige anzuordnen. Steyr, um 9. August 1873. Der Bürgermeister. Pöltl m.p.“ Der Vorsitzende bemerkt, daß er von dem Einlangen dieser Eingabe den Herrn Bürgermeister in Kenntniß gesetzt habe und daß er heute im Beisein der Depositencomißäre Theißig u. L. Huber die gemeindeämtl. Depositenkasse, die in vollster Ordnung befunden wurde, in seine Verwahrung übernommen habe.
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