vom 1. Juni d.Js. an in den Sommermonaten für die Bequartierung eines Stabsoffiziers samt Diener täglich 1 fl 20 kr öW für die Bequartierung eines Oberoffiziers sammt Diener täglich — 80 kr und in den Wintermonaten für den Bequartierung eines Stabsoffiziers sammt Diener täglich 1 fl 70 kr, für den Bequartierung eines Oberoffiziers sammt Diener täglich 1 fl 20 kr als Quartiergeld erhalten. 2. Der Einquartierung der Offiziere in Privathäusern soll nur in außerordentlichen Fällen und mit Berücksichtigung der geeigneten Räumlichkeiten in den betreffenden Privathäusern Platz greifen. Die Anträge des Comités werden einhellig angenommen. Hr. G.R. Koller beantragt. Hrn. Bürgermeister zu beauftragen, die zur Herstellung der Strassenabschlußmauer im fürstl. Schießgraben nötiger Bausteine noch in dieser Woche beistellen zu lassen. Angenommen. Schluß der Sitzung Dr. Parger Ferd: Gründler Gemeinderath Carl Edelbauer Gem.R.
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