von dem in den Stadtbezirk eingeführt werdenden Bier wieder, wie bisher, von den bei dem Strassen-Mauthschranken bestellten Percipienten nach der Instruction v. 20. Oktober 1856. zu geschehen hat. 4. Der Umlagen–Repartitions– Cataster von den directen Steuern ist wieder, wie bisher, von den Kanzlei–Beam¬ ten gegen eine Remuneration von 50 fl –zu verfassen: 5. Die Hauptrubriken der Präliminarien u. die Gebühren der Umlagen sind angemessen zu veröffentlichen. Sämmtliche Anträge, welche einzeln zur Abstimmung gebracht wurden, werden einhellig angenommen. Die Herren Pöltl, Dr Hochauser und Wickhoff treten bei Beginn der Beratung des nächsten Gegenstandes der Tagesordnung in Gemäßheit des P 67 des Gemeindestatutes ab. Hr Vicebürgermeister Crammer übernimmt den Vorsitz. Berichterstattung des in der jüngster Gemeinderathssitzung in Angelegenheit der Erwerbung eines Bau-
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