Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1872

eine 40% Umlage, welche circa 20400 fl – einträge, vollkommen genügen, daher auch auf deren gemeinderäthliche Annahme eingerathen wird. Die gegen das Vorjahr im Wesentlichen unverändert gebliebenen Präliminarien der Versorgungsanstalten bedürfen keiner Correction. Der löbl. Gemeinderath wolle nun folgende Beschlüsse fassen: I. Die Präliminarien werden nach den teilweise vorgenommenen Aenderungen gemeinderäthlich genehmigt u. sind von der Kanzlei dem Kasseamte zur Gebühren–Vorschreibung für das Jahr 873 u. Darnachachtung zuzustellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Jahres–Einkünfte der Stadtcasse zur vollen Bedeckung aller Auslagen sind im Jahre 873 von den hiesigen Steuerpflichtigen folgende Umlagen von den directen Steuern u. der Verzehrungssteuer ohne Zuschläge, dann von den Gebäudezinsungen einzuheben: a. eine Umlage von sämtlichen directen Steuern ohne Zuschläge mit ... 40 Percent b. eine Umlage von der Verzehrungssteuer für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost u. Fleisch mit 20 Percent u. zwar vom Bier nach den Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses v.

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