a. Die Würfel-Pflasterung in der Bruderhausgas- se, b. Die Strassenanlage u. Erweiterung durch die Vorstadt Schönau zum Bahnhofe, c. der Bau eines neuen Knaben–Volkschul- gebäudes wenigstens zur theilweisen Ausführung kommen; allein nachdem die Kosten des Würfel–Pfla- sters einfach der Guthabung des Steinbruch– Inhabers Anton Poschacher zugeschrieben wer- den, welcher dann jährlich die bestimmte Ab- schlags–Zalung mit 3000 fl erhält, welche ohne- hin präliminirt ist; und da über die zwei letzteren Objecte alle Ziffern mangeln, auch allfällige Theilkosten, wenn solche un- abweisbar noch im Jahre 873 zur Zalung kommen sollten, dann jedenfalls mittelst Dar- lehen aufgebracht werden müßten, u. die höchstens erwachsenden Interessen die Gebah- rung nicht wesentlich alteriren werden, so konnten also auch diese beiden, noch nicht rei- fen Objecte in das Präliminar nicht aufge- nommen werden, wodurch aber, wie gesagt, deren Angriffnahme nach erlangter Reife durchaus nicht gehemmt ist. Wenn nun zur Bedeckung der nach Ver- wendung der gewöhnlichen Jahres–Einkünfte noch unbedeckt bleibenden Ausgaben pr. 46660 fl – als ausserordentliche Einnahmen beantragt sind. a zur Ergänzung der Häuserbaukosten zu den dießfalls bereits aufgenommenen
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