Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1872

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 20. Dezember 1872 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes vom 20. Dezbr 1872 Anwesende: Bürgermeister Pöltl–Vorsitzender Vicebürgermeister Crammer, die Herren Gemeinderäthe Ernst, Fellerer, Greiner, Gründler, Haller, Dr Hochhauser, Holderer, Huber, v. Koller, Mooshammer, Pointner, Theißig, Vogl, Wenhart, Wickhoff. Schriftführer Dr Parger. I. Section Hr Vicebürgermeister Crammer referirt: Besetzung der Hausmeister- stelle für die städt. Wohn- häuser an der Promenade. Die Section beantragt, die

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes vom 20. Dezbr 1872 Anwesende: Bürgermeister Pöltl –Vorsitzender Vicebürgermeister Crammer, die Herren Gemeinderäthe Ernst, Fellerer, Greiner, Gründler, Haller, Dr Hochhauser, Holderer, Huber, v. Koller, Mooshammer, Pointner, Theißig, Vogl, Wenhart, Wickhoff. Schriftführer Dr Parger. I. Section Hr Vicebürgermeister Crammer referirt: Besetzung der Hausmeisterstelle für die städt. Wohnhäuser an der Promenade. Die Section beantragt, die

Stelle dem Ignaz Ortner zu verleihen. Der Antrag wird einhellig angenommen und weiters beschlossen, die Zinsparteien zur Entrichtung eines Sperrgeldes von 5 kr von 10 Uhr Nachts zu verhalten. Die Hausthore haben in den Wintermonaten um 9 Uhr, in der übrigen Monaten um 10 Uhr Abends geschloßen zu werden. Gesuch des Hrn Jakob Geiger, Hausbesitzers Pfarrgasse, 104 um Aufname in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes. Die Section beantragt, dem Gesuche gegen Erlag der diesfälligen Taxen Folge zu geben. Einhellig angenommen. Gesuch der Hausbesitzer Franz Steyrleitner, Franz Reichl, Franz Tomitz und Josef Ernst um Ablösung jenes Grundstreifens, welcher längs ihren Häusern

Stelle dem Ignaz Ortner zu verleihen. Der Antrag wird einhellig angenommen und weiters be- schlossen, die Zinsparteien zur Entrichtung eines Sperrgeldes von 5 kr von 10 Uhr Nachts zu verhalten. Die Hausthore haben in den Wintermonaten um 9 Uhr, in der übrigen Monaten um 10 Uhr Abends geschloßen zu werden. Gesuch des Hrn Jakob Geiger, Hausbesitzers Pfarrgasse, 104 um Aufname in den Ge- meindeverband und Verleihung des Bür- gerrechtes. Die Section bean- tragt, dem Gesuche gegen Erlag der diesfälligen Taxen Folge zu geben. Einhellig angenommen. Gesuch der Hausbesitzer Franz Steyrleitner, Franz Reichl, Franz Tomitz und Josef Ernst um Ablösung jenes Grund- streifens, welcher längs ihren Häusern

an der Bahnhofstrasse sich befindet und zum ehemaligen Viertlmaier- garten gehörte. Wird beschlossen, vor- erst durch die I. und III. Section im Wege einer Lokalaugen- scheinscommission sicherstellen zu lassen, welche Dimension der fragliche Grund- streifen hat. II Section. Hr G.R. Theißig referirt: Gesuch des Polizeiwacht- meisters Leopold Fürst um Bewilligung eines Holzdeputates. Dem Gesuchsteller werden dem Sectionsantrage gemäß 2 Klafter 18″ weichen Brenn- holzes bewilligt. Besteuerung der Miethzinse für die Wohnungen in den städt. Häusern an der Promenade. Das vom Hrn Bürger- meister vorgelegte Zinsungenpraeliminar wornach das Gesamter-

an der Bahnhofstrasse sich befindet und zum ehemaligen Viertlmaiergarten gehörte. Wird beschlossen, vorerst durch die I. und III. Section im Wege einer Lokalaugenscheinscommission sicherstellen zu lassen, welche Dimension der fragliche Grundstreifen hat. II Section. Hr G.R. Theißig referirt: Gesuch des Polizeiwachtmeisters Leopold Fürst um Bewilligung eines Holzdeputates. Dem Gesuchsteller werden dem Sectionsantrage gemäß 2 Klafter 18″ weichen Brennholzes bewilligt. Besteuerung der Miethzinse für die Wohnungen in den städt. Häusern an der Promenade.Das vom Hrn Bürgermeister vorgelegte Zinsungenpraeliminar wornach das Gesamter-

trägniß der Miethpreise mit 2880 fl veranschlagt wird, wird genehmigt und zugleich dem Hrn Bürgermeister das Recht eingeräumt, die Wohnungen, wenn thunlich, zu höheren Miethpreisen zu vermiethen. Beratung des Praeliminar für des Jahr 1873. Zur Prüfung der vom Kasseamte vorgelegten Praeliminarien war ein Comitè, bestehend aus den Herren Theißig, Huber, Gründler, Putz, Edelbauer bestimmt worden, welches nachstehenden Bericht erstattete: Nachdem über die, mit den casseamtlichen Relationen de präs. 2. Dezember Z. 6726 et. 6727 zur gemeinderätlichen Prüfung vorgelegten Präliminarien für die Vermögens–Gebahrung der Stadt– Casse u. der städtischen Versorgungsanstalten im Jahre 873 während deren 14 tägiger öffentlicher Auflage, laut Relation des Vollzugs-Amtes v. 16. Dezbr. keine Anstände vorgebracht worden sind, wurde nun von dem berufenen gemeinderätlichen Comité die Prüfung dieser Rechnungs–Piecen vorgenommen u. wird hierüber

trägniß der Miethpreise mit 2880 fl veranschlagt wird, wird genehmigt und zugleich dem Hrn Bürgermeister das Recht eingeräumt, die Wohnungen, wenn thunlich, zu höheren Miethpreisen zu vermiethen. Beratung des Praeliminar für des Jahr 1873. Zur Prüfung der vom Kasseamte vorgelegten Praeliminarien war ein Comitè, bestehend aus den Herren Theißig, Huber, Gründler, Putz, Edelbauer bestimmt worden, welches nachste- henden Bericht erstattete: Nachdem über die, mit den casseamtlichen Re- lationen de präs. 2. Dezember Z. 6726 et. 6727 zur gemeinderätlichen Prüfung vorgelegten Prälimi- narien für die Vermögens–Gebahrung der Stadt– Casse u. der städtischen Versorgungsanstalten im Jahre 873 während deren 14 tägiger öffentlicher Auflage, laut Relation des Vollzugs-Amtes v. 16. Dezbr. keine Anstände vorgebracht wor- den sind, wurde nun von dem berufenen ge- meinderätlichen Comité die Prüfung dieser Rechnungs–Piecen vorgenommen u. wird hierüber

folgender Befund zur gemeinderätlichen Schluß- fassung relationirt: Vor allem muß die in dem casseämtlichen Einbegleitungs–Berichte v. 2. Dezbr. Z. 6726 gegebene Deduction über den gegenwärti- gen Stand der Kosten & Bedeckung des im Jahre 872 fast vollendeten Baues der 2 städtischen Zinshäuser u. die dadurch erwachsende bedeutende Erhöhung der Ein- nahmen & Ausgaben im Präliminare der Stadt-Casse als richtig anerkannt wer- den, sowie auch die weiters hervorgeho- bene Unsicherheit des Ertrages der Umla- ge von der Einkommensteuer der Waf- fenfabrik u. der gänzliche Mangel aller Ziffern über den projektirten Schulhaus– Bau auch heute noch bestehen u. einen vollständigen u. richtigen Voranschlag für das künftige Jahr wesentlich erschweren. Nach dieser Vorausschikung können für die gewöhnliche Gebahrung bei der Stadt– Casse im Jahre 873 bei den Einnahmen im beantragten Betrage von 35524 fl – welche bei den Gefällen Rubr. II. Wohnzin- sen Rubr. IV., u. Schul–Einnahmen. Rubr. VIII., gegen das Vergleichs–Jahr 1871 eine Erhöhung von 4557 fl – bringen sollen, kei- ne Veränderungen beantragt werden, je- doch bei den mit .... 60371 fl – veranschlagten Ausgaben entfallen bei der Rubr. VIII. für Unterrichts–Anstalten die bisherigen Schulfondsbeiträge pr. ... 1899 fl. –

folgender Befund zur gemeinderätlichen Schlußfassung relationirt: Vor allem muß die in dem casseämtlichen Einbegleitungs–Berichte v. 2. Dezbr. Z. 6726 gegebene Deduction über den gegenwärtigen Stand der Kosten & Bedeckung des im Jahre 872 fast vollendeten Baues der 2 städtischen Zinshäuser u. die dadurch erwachsende bedeutende Erhöhung der Einnahmen & Ausgaben im Präliminare der Stadt-Casse als richtig anerkannt werden, sowie auch die weiters hervorgehobene Unsicherheit des Ertrages der Umlage von der Einkommensteuer der Waffenfabrik u. der gänzliche Mangel aller Ziffern über den projektirten Schulhaus– Bau auch heute noch bestehen u. einen vollständigen u. richtigen Voranschlag für das künftige Jahr wesentlich erschweren. Nach dieser Vorausschikung können für die gewöhnliche Gebahrung bei der Stadt– Casse im Jahre 873 bei den Einnahmen im beantragten Betrage von 35524 fl – welche bei den Gefällen Rubr. II. Wohnzinsen Rubr. IV., u. Schul–Einnahmen. Rubr. VIII., gegen das Vergleichs–Jahr 1871 eine Erhöhung von 4557 fl – bringen sollen, keine Veränderungen beantragt werden, jedoch bei den mit .... 60371 fl – veranschlagten Ausgaben entfallen bei der Rubr. VIII. für Unterrichts–Anstalten die bisherigen Schulfondsbeiträge pr. ... 1899 fl. –

und obwohl dagegen für uneinbringliche Schulgeld–Rückstände mindestens – 1000 fl – präliminirt werden müssen, so ermäßigen sich doch die Schulkosten um .... 899 fl – u. die sämmtlichen gewöhnlichen Ausgaben von 60371 fl – auf .... 59472 fl – u. auch die in den Rubr. XIV. bis XVII. präliminirten außerordentlichen Ausgaben pr. 23837 fl – reduziren sich, indem bei den Credit–Operationen Rubr. XVII. für die 25 Innerberger–Actien–Interims– Scheine anstatt 1500 fl – nur 1000 fl – u. als I. Annuitäts Capitals–Rückzalungs– Rate an dem anno 872 contrahirten Real–Hypothecar–Darlehen pr. 50000 fl anstatt 1250 fl – nur 625 fl einzuzalen sein werden auf ..... 22712 fl – daher die gesammten Ausgaben anstatt der präliminirten 84208 fl – auf ... 82184 fl – u. wird daher nach Verwendung der gewöhnlichen Jahres–Einkünfte pr. 35524 fl – noch eine ausserordentliche Ergänzung mittelst Credit – Operationen u. Umlagen notwendig werden von nur. 46660 fl – anstatt der präliminirten 48684 fl – Es werden wohl im Jahre 873 außer den in der Rubrik XVI. präliminirten, außerordentlichen Bauten im annähernden Kostenbetrage von 10741 fl – vielleicht auch noch die gleichfalls gemeinderäthlich projektirten Objekte nämlich

und obwohl dagegen für uneinbringliche Schulgeld–Rückstände mindestens – 1000 fl – präliminirt werden müssen, so ermäßigen sich doch die Schulko- sten um .... 899 fl – u. die sämmtlichen gewöhnlichen Ausga- ben von 60371 fl – auf .... 59472 fl – u. auch die in den Rubr. XIV. bis XVII. präliminirten außerordentlichen Ausga- ben pr. 23837 fl – reduziren sich, indem bei den Credit–Operationen Rubr. XVII. für die 25 Innerberger–Actien–Interims– Scheine anstatt 1500 fl – nur 1000 fl – u. als I. Annuitäts Capitals–Rückzalungs– Rate an dem anno 872 contrahirten Re- al–Hypothecar–Darlehen pr. 50000 fl an- statt 1250 fl – nur 625 fl einzuzalen sein werden auf ..... 22712 fl – daher die gesammten Ausgaben anstatt der präliminirten 84208 fl – auf ... 82184 fl – u. wird daher nach Verwendung der gewöhnlichen Jahres–Einkünfte pr. 35524 fl – noch eine ausserordentliche Ergänzung mittelst Credit – Operationen u. Um- lagen notwendig werden von nur. 46660 fl – anstatt der präliminirten 48684 fl – Es werden wohl im Jahre 873 außer den in der Rubrik XVI. prälimi- nirten, außerordentlichen Bauten im an- nähernden Kostenbetrage von 10741 fl – vielleicht auch noch die gleichfalls gemein- deräthlich projektirten Objekte nämlich

a. Die Würfel-Pflasterung in der Bruderhausgas- se, b. Die Strassenanlage u. Erweiterung durch die Vorstadt Schönau zum Bahnhofe, c. der Bau eines neuen Knaben–Volkschul- gebäudes wenigstens zur theilweisen Ausführung kommen; allein nachdem die Kosten des Würfel–Pfla- sters einfach der Guthabung des Steinbruch– Inhabers Anton Poschacher zugeschrieben wer- den, welcher dann jährlich die bestimmte Ab- schlags–Zalung mit 3000 fl erhält, welche ohne- hin präliminirt ist; und da über die zwei letzteren Objecte alle Ziffern mangeln, auch allfällige Theilkosten, wenn solche un- abweisbar noch im Jahre 873 zur Zalung kommen sollten, dann jedenfalls mittelst Dar- lehen aufgebracht werden müßten, u. die höchstens erwachsenden Interessen die Gebah- rung nicht wesentlich alteriren werden, so konnten also auch diese beiden, noch nicht rei- fen Objecte in das Präliminar nicht aufge- nommen werden, wodurch aber, wie gesagt, deren Angriffnahme nach erlangter Reife durchaus nicht gehemmt ist. Wenn nun zur Bedeckung der nach Ver- wendung der gewöhnlichen Jahres–Einkünfte noch unbedeckt bleibenden Ausgaben pr. 46660 fl – als ausserordentliche Einnahmen beantragt sind. a zur Ergänzung der Häuserbaukosten zu den dießfalls bereits aufgenommenen

a. Die Würfel-Pflasterung in der Bruderhausgasse, b. Die Strassenanlage u. Erweiterung durch die Vorstadt Schönau zum Bahnhofe, c. der Bau eines neuen Knaben–Volkschulgebäudes wenigstens zur theilweisen Ausführung kommen; allein nachdem die Kosten des Würfel–Pflasters einfach der Guthabung des Steinbruch– Inhabers Anton Poschacher zugeschrieben werden, welcher dann jährlich die bestimmte Abschlags–Zalung mit 3000 fl erhält, welche ohnehin präliminirt ist; und da über die zwei letzteren Objecte alle Ziffern mangeln, auch allfällige Theilkosten, wenn solche unabweisbar noch im Jahre 873 zur Zalung kommen sollten, dann jedenfalls mittelst Darlehen aufgebracht werden müßten, u. die höchstens erwachsenden Interessen die Gebahrung nicht wesentlich alteriren werden, so konnten also auch diese beiden, noch nicht reifen Objecte in das Präliminar nicht aufgenommen werden, wodurch aber, wie gesagt, deren Angriffnahme nach erlangter Reife durchaus nicht gehemmt ist. Wenn nun zur Bedeckung der nach Verwendung der gewöhnlichen Jahres–Einkünfte noch unbedeckt bleibenden Ausgaben pr. 46660 fl – als ausserordentliche Einnahmen beantragt sind. a zur Ergänzung der Häuserbaukosten zu den dießfalls bereits aufgenommenen

67300 fl – noch ein Darlehen von 5100 fl – b. Kaufschillinge für Grundstreifen auf dem Promenade–Platze ... 600.– c. die beantragte I. Promenade–Planirungs – Kosten Rate, als Geschenk für die Schulen mit ... 1000 fl – d. die bisherigen Umlagen an Gebäudezinskreuzern u. Verzehrungssteuerzuschlägen im unveränderten Ausmaße nähmlich erstere zu 2, 3 1/2 u. 5 % mit ... 4200 fl – letztere zu 20 % brutto mit .. 15800. – zusammen mit ... 26700 fl – so werden dann noch mittelst Umlagen von den directen Steuern hereinzubringen sein. ... 19960 fl – um 2024 fl weniger als der Präliminar–Antrag. Da nun die directen Steuern im Stadtbezirke nach der Umlagen-Repartition für das Jahr 8 72 ohne Zuschläge betrugen. 42147 fl– u. nach Zuschlag der gesetzlichen 4/5 tl von der ämtlich noch unbekannten Einkommensteuer der Waffenfabrik, u. zwar nach dem Rathe der Steuer-Inspection mit dem mäßigen Ansatze von ... 9600 fl – zusammen betragen haben würden .. 51747 fl – so würde, wenn die runde Steuer-Summa von 51000 fl – auch für das Jahr 1873 beibehalten würde zur Aufbringung des neben ausgewiesenen Abganges von 19960 fl –

67300 fl – noch ein Darlehen von 5100 fl – b. Kaufschillinge für Grundstreifen auf dem Promenade–Platze ... 600.– c. die beantragte I. Promenade–Pla- nirungs – Kosten Rate, als Geschenk für die Schulen mit ... 1000 fl – d. die bisherigen Umlagen an Gebäude- zinskreuzern u. Verzehrungssteuer- zuschlägen im unveränderten Aus- maße nähmlich erstere zu 2, 3 1/2 u. 5 % mit ... 4200 fl – letztere zu 20 % brutto mit .. 15800. – zusammen mit ... 26700 fl – so werden dann noch mittelst Um- lagen von den directen Steuern hereinzubringen sein. ... 19960 fl – um 2024 fl weniger als der Prä- liminar–Antrag. Da nun die directen Steuern im Stadtbezir- ke nach der Umlagen-Repartition für das Jahr 8 72 ohne Zuschläge betrugen. 42147 fl– u. nach Zuschlag der gesetzlichen 4/5 tl von der ämtlich noch unbekann- ten Einkommensteuer der Waf- fenfabrik, u. zwar nach dem Rathe der Steuer-Inspection mit dem mäßigen Ansatze von ... 9600 fl – zusammen betragen haben würden .. 51747 fl – so würde, wenn die runde Steuer-Sum- ma von 51000 fl – auch für das Jahr 1873 beibehalten würde zur Aufbringung des neben ausgewiesenen Abganges von 19960 fl –

eine 40% Umlage, welche circa 20400 fl – einträge, vollkommen genügen, daher auch auf deren gemeinderäthliche An- nahme eingerathen wird. Die gegen das Vorjahr im We- sentlichen unverändert gebliebenen Prä- liminarien der Versorgungsanstalten bedürfen keiner Correction. Der löbl. Gemeinderath wolle nun folgende Beschlüsse fassen: I. Die Präliminarien werden nach den teilweise vorgenommenen Aende- rungen gemeinderäthlich genehmigt u. sind von der Kanzlei dem Kasse- amte zur Gebühren–Vorschreibung für das Jahr 873 u. Darnachachtung zu- zustellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Jahres–Einkünfte der Stadtcasse zur vollen Bedeckung aller Auslagen sind im Jahre 873 von den hiesigen Steuerpflich- tigen folgende Umlagen von den di- recten Steuern u. der Verzehrungssteu- er ohne Zuschläge, dann von den Ge- bäudezinsungen einzuheben: a. eine Umlage von sämtlichen directen Steuern ohne Zuschläge mit ... 40 Percent b. eine Umlage von der Verzehrungs- steuer für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost u. Fleisch mit 20 Per- cent u. zwar vom Bier nach den Be- stimmungen des Gemeinderatsbeschlusses v.

eine 40% Umlage, welche circa 20400 fl – einträge, vollkommen genügen, daher auch auf deren gemeinderäthliche Annahme eingerathen wird. Die gegen das Vorjahr im Wesentlichen unverändert gebliebenen Präliminarien der Versorgungsanstalten bedürfen keiner Correction. Der löbl. Gemeinderath wolle nun folgende Beschlüsse fassen: I. Die Präliminarien werden nach den teilweise vorgenommenen Aenderungen gemeinderäthlich genehmigt u. sind von der Kanzlei dem Kasseamte zur Gebühren–Vorschreibung für das Jahr 873 u. Darnachachtung zuzustellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Jahres–Einkünfte der Stadtcasse zur vollen Bedeckung aller Auslagen sind im Jahre 873 von den hiesigen Steuerpflichtigen folgende Umlagen von den directen Steuern u. der Verzehrungssteuer ohne Zuschläge, dann von den Gebäudezinsungen einzuheben: a. eine Umlage von sämtlichen directen Steuern ohne Zuschläge mit ... 40 Percent b. eine Umlage von der Verzehrungssteuer für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost u. Fleisch mit 20 Percent u. zwar vom Bier nach den Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses v.

3. August 869 Z. 4442; c. eine Umlage von den Gebäude–Zinsungen als Zinnskreuzer: bis 100 fl - Zinns mit 2%, bis 200 fl - mit 3 1/2 % und über 200 fl mit 5%, welche von den Miethparteien zu entrichten u von den Hausbesitzern gleichzeitig mit ihren Umlagen von den directen Steuern an die Stadt– Casse abzuführen sind. 3. Um für den Beschluß einer 40% Umlage von den directen Steuern die gesetzliche Giltigkeit zu erlangen ist nach Vorschrift des §. 20. des städt. Gem. Stat. v. 18. Jänner 1867 die Bewilligung des h. ob der enns. Landes– Ausschußes zu erwirken u. bezüglich der Verzehrung–Steuer–Zuschläge von den hiesigen Wirten, Bräuern u. Schlächtern ist wieder bei der k.k. Finanzdirection in Linz um die Ermächtigung des hiesigen k.k. Steueramtes zu deren Einhebung mit der Verzehr Steuer einzuschreiten, sowie auch die Einhebung dieser Zuschläge

3. August 869 Z. 4442; c. eine Umlage von den Ge- bäude–Zinsungen als Zinns- kreuzer: bis 100 fl - Zinns mit 2%, bis 200 fl - mit 3 1/2 % und über 200 fl mit 5%, welche von den Miethparteien zu entrichten u von den Haus- besitzern gleichzeitig mit ih- ren Umlagen von den di- recten Steuern an die Stadt– Casse abzuführen sind. 3. Um für den Beschluß einer 40% Umlage von den directen Steuern die gesetz- liche Giltigkeit zu erlangen ist nach Vorschrift des §. 20. des städt. Gem. Stat. v. 18. Jänner 1867 die Bewilligung des h. ob der enns. Landes– Ausschußes zu erwirken u. bezüglich der Verzehrung–Steuer–Zu- schläge von den hiesigen Wirten, Bräuern u. Schläch- tern ist wieder bei der k.k. Finanzdirection in Linz um die Ermächtigung des hiesigen k.k. Steueramtes zu deren Einhebung mit der Verzehr Steuer einzu- schreiten, sowie auch die Einhebung dieser Zuschläge

von dem in den Stadtbezirk eingeführt werdenden Bier wieder, wie bisher, von den bei dem Strassen-Mauthschran- ken bestellten Percipienten nach der Instruction v. 20. Oktober 1856. zu geschehen hat. 4. Der Umlagen–Repartitions– Cataster von den directen Steuern ist wieder, wie bis- her, von den Kanzlei–Beam¬ ten gegen eine Remunerati- on von 50 fl –zu verfassen: 5. Die Hauptrubriken der Prä- liminarien u. die Gebühren der Umlagen sind angemessen zu veröffentlichen. Sämmtliche Anträge, welche einzeln zur Abstimmung ge- bracht wurden, werden einhellig angenommen. Die Herren Pöltl, Dr Hochauser und Wickhoff treten bei Beginn der Be- ratung des nächsten Gegenstandes der Tagesordnung in Gemäßheit des P 67 des Gemeindestatutes ab. Hr Vicebürgermeister Crammer übernimmt den Vorsitz. Berichterstattung des in der jüngster Gemeinderaths- sitzung in Angelegenheit der Erwerbung eines Bau-

von dem in den Stadtbezirk eingeführt werdenden Bier wieder, wie bisher, von den bei dem Strassen-Mauthschranken bestellten Percipienten nach der Instruction v. 20. Oktober 1856. zu geschehen hat. 4. Der Umlagen–Repartitions– Cataster von den directen Steuern ist wieder, wie bisher, von den Kanzlei–Beam¬ ten gegen eine Remuneration von 50 fl –zu verfassen: 5. Die Hauptrubriken der Präliminarien u. die Gebühren der Umlagen sind angemessen zu veröffentlichen. Sämmtliche Anträge, welche einzeln zur Abstimmung gebracht wurden, werden einhellig angenommen. Die Herren Pöltl, Dr Hochauser und Wickhoff treten bei Beginn der Beratung des nächsten Gegenstandes der Tagesordnung in Gemäßheit des P 67 des Gemeindestatutes ab. Hr Vicebürgermeister Crammer übernimmt den Vorsitz. Berichterstattung des in der jüngster Gemeinderathssitzung in Angelegenheit der Erwerbung eines Bau-

grundes für das neue Volks– u. Bürgerschulgebäude gewählten Comitès. Hr Vicebürgermeister Crammer bemerkt, daß das Comitè auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 6. Dezember d. Js. mit dem Consortium der Eigentümer der vormals Haller'schen Gründe an der Promenade in Unterhandlung getreten sei. Das diesfällige Comissionsprotokoll vom 11. Dezember d.J. wird zur Verlesung gebracht. Hiernach ist das erwähnte Consortium geneigt, der Stadtgemeinde zu dem dargelegten Zwecke eine Bauarea von 1520 □°. u. im Falle des Bedarfes eine solche im Ausmaße von 1564□° zum Preise von 6 fl pr Quadratklafter unter der Bedingung käuflich zu überlassen, daß das Schulgebäude mit der Hauptfront in der durch das Sparkassegebäude und die städtischen

grundes für das neue Volks– u. Bürgerschulge- bäude gewählten Comitès. Hr Vicebürgermeister Crammer bemerkt, daß das Comitè auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 6. Dezember d. Js. mit dem Consortium der Eigentümer der vormals Haller'schen Gründe an der Promenade in Unterhand- lung getreten sei. Das diesfällige Comissions- protokoll vom 11. Dezember d.J. wird zur Verle- sung gebracht. Hiernach ist das erwähnte Consortium geneigt, der Stadtgemeinde zu dem dargelegten Zwecke eine Bauarea von 1520 □°. u. im Falle des Bedarfes eine solche im Ausmaße von 1564□° zum Preise von 6 fl pr Quadratklafter unter der Bedingung käuflich zu überlassen, daß das Schulgebäude mit der Hauptfront in der durch das Sparkassege- bäude und die städtischen

Wohnhäuser vorgezeichnete Baulinie zu stehen kommt. Das Comitè erklärt sich mit diesem Verkaufsoffert vollkomen einverstanden und empfielt dasselbe dem Gemeinderathe zur Anname. Hierauf wird über Antrag des G.R. Hrn Haller zur Abstimung mittels Namensaufrufes geschritten und stimen für den Antrag des Comitès, das obige Verkaufsoffert anzunehmen die Herren G.R. Fellerer, Holderer, Huber, v. Koller, Mooshammer, Pointner, Theißig, Vogl, Wenhart – 9 Stimen, gegen diesen Antrag die Herren G.R. Ernst, Greiner, Gründler, Haller, – 4 Stimen, wornach der Comitè Antrag mit Stimmen- mehrheit angenommen erscheint. Schluss der Sitzung Dr. Parger Ferd. Gründler Carl Koller

Wohnhäuser vorgezeichnete Baulinie zu stehen kommt. Das Comitè erklärt sich mit diesem Verkaufsoffert vollkomen einverstanden und empfielt dasselbe dem Gemeinderathe zur Anname. Hierauf wird über Antrag des G.R. Hrn Haller zur Abstimung mittels Namensaufrufes geschritten und stimen für den Antrag des Comitès, das obige Verkaufsoffert anzunehmen die Herren G.R. Fellerer, Holderer, Huber, v. Koller, Mooshammer, Pointner, Theißig, Vogl, Wenhart – 9 Stimen, gegen diesen Antrag die Herren G.R. Ernst, Greiner, Gründler, Haller, – 4 Stimen, wornach der Comitè Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen erscheint. Schluss der Sitzung Dr. Parger Ferd. Gründler Carl Koller

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