Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 6. Oktober 1872 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protocoll über der Sitzung des Gemeinderathes vom 6. Oktober 1872 Anwesende: Bürgermeister Pöltl – Vorsitzender Vicebürgermeister Crammer, die Herren Ge- meinderäthe: Ernst, Edelbauer, Fellerer, Greiner, Gründ- ler, Holderer, v. Koller, Mooshammer, Schachinger, Vogl, Franz Werndl, Josef Werndl, Franz Wickhoff. Schriftführer: Dr. Parger Das Protokoll über die letzte Gemeinderathssitzung wird vor- gelesen und richtig befunden. Hr. Bürgermeister eröffnet sohin der Versamlung, daß an der Bürgerschule u. Steyr ein Mit- glied des hiesigen Jesuitencol- legiums als Religionslehrer bestellt worden sei und dieser wie in Erfahrung gebracht wurde, auch daselbst bereits Unter- richt erteilt habe. Er lässt den diesfälligen Bericht der Schuldirek- tion zur Verlesung bringen und bemerkt, daß er als Vorsitzender des Stadtbezirksschulrathes, mit Rücksicht auf die Gefahr, die aus einer derartigen Verfügung dem Unterrichte erwachsen müsse und in Hinblicke auf die Seitens der Kirchenbehörde hiebei meist beachtete Ordnung des § 5 Abs. 5 des Reichs- volksschulgesetzes vom 14. Mai 1829 S.G.B. Nr. 62, wornach Verfügungen
Raths-Protocoll über der Sitzung des Gemeinderathes vom 6. Oktober 1872 Anwesende: Bürgermeister Pöltl – Vorsitzender Vicebürgermeister Crammer, die Herren Gemeinderäthe: Ernst, Edelbauer, Fellerer, Greiner, Gründler, Holderer, v. Koller, Mooshammer, Schachinger, Vogl, Franz Werndl, Josef Werndl, Franz Wickhoff. Schriftführer: Dr. Parger Das Protokoll über die letzte Gemeinderathssitzung wird vorgelesen und richtig befunden. Hr. Bürgermeister eröffnet sohin der Versamlung, daß an der Bürgerschule u. Steyr ein Mitglied des hiesigen Jesuitencollegiums als Religionslehrer bestellt worden sei und dieser wie in Erfahrung gebracht wurde, auch daselbst bereits Unterricht erteilt habe. Er lässt den diesfälligen Bericht der Schuldirektion zur Verlesung bringen und bemerkt, daß er als Vorsitzender des Stadtbezirksschulrathes, mit Rücksicht auf die Gefahr, die aus einer derartigen Verfügung dem Unterrichte erwachsen müsse und in Hinblicke auf die Seitens der Kirchenbehörde hiebei meist beachtete Ordnung des § 5 Abs. 5 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1829 S.G.B. Nr. 62, wornach Verfügungen
der Kirchenbehörde über den Religionsunterricht von dieser dem Bezirksschulausschuß anzuzeigen sind, der Bürgerschuldirektion die sofortige Einstellung der Lehrthätigkeit der erwähnten Katecheten aufgetragen habe. Das diesfällige Decret des Sadtbezirksschulrathes vom 5. d.Mts. Z. 299 wird gleichfalls zur Verlesung gebracht. Diese Eröffnungen werden zur Kenntniß genommen und dem Antrage des G.R. v. Koller gemäß dem Herrn Bürgermeister für sein energisches Vorgehen die Anerkennung des Gemeinderathes ausgesprochen. Weiters wird der Antrag des G.R. Her. v. Koller, einen Protest gegen diesen Vorgang der Kirchenbehörde bei der k.k. Statthalterei einzubringen, diesen Protest auch dem k.k. Landesschulrathe und dem oberösterr. Landesausschusse abschriftlich mitzuteilen und den letzteren neuerlich um Anstellung eines eigenen Religions-
der Kirchenbehörde über den Religionsun- terricht von dieser dem Bezirksschul- ausschuß anzuzeigen sind, der Bürger- schuldirektion die sofortige Einstel- lung der Lehrthätigkeit der er- wähnten Katecheten aufgetragen habe. Das diesfällige Decret des Sadtbe- zirksschulrathes vom 5. d.Mts. Z. 299 wird gleichfalls zur Verlesung ge- bracht. Diese Eröffnungen werden zur Kenntniß genommen und dem Antrage des G.R. v. Koller gemäß dem Herrn Bürgermeister für sein energisches Vorgehen die Anerkennung des Gemeinde- rathes ausgesprochen. Weiters wird der Antrag des G.R. Her. v. Koller, einen Protest gegen diesen Vorgang der Kirchenbehörde bei der k.k. Statthalterei ein- zubringen, diesen Protest auch dem k.k. Landesschul- rathe und dem oberösterr. Landesausschusse ab- schriftlich mitzuteilen und den letzteren neuerlich um Anstellung eines eigenen Religions-
lehrers zu ersuchen, ein- hellig angenommen. Ebenso wird der Antrag des G.R. Hrn. Wikhoff, wegen Evidenzhaltung der Mitglieder des hiesigen Jesuitencol- legiums das letztere zur Anzeige des Perso- nalstandes und der darin sich ergebenden Verän- derungen aufzufor- dern und die Richtig- keit der gemachten Anzeigen durch die Gemeindevorstehung genauestens über- wachen zu lassen, ein- hellig zum Beschlusse erhoben. Schluß der Sitzung. Dr. Parger Ferd. Gründler Gemeinderath Edelbauer Gemd.R.
lehrers zu ersuchen, einhellig angenommen. Ebenso wird der Antrag des G.R. Hrn. Wikhoff, wegen Evidenzhaltung der Mitglieder des hiesigen Jesuitencollegiums das letztere zur Anzeige des Personalstandes und der darin sich ergebenden Veränderungen aufzufordern und die Richtigkeit der gemachten Anzeigen durch die Gemeindevorstehung genauestens überwachen zu lassen, einhellig zum Beschlusse erhoben. Schluß der Sitzung. Dr. Parger Ferd. Gründler Gemeinderath Edelbauer Gemd.R.
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