Seidl einzusetzen, welches sich wegen Vorlage eines Bau- planes und eines Kostenüber schlages für das zu erbauende Schulhaus mit einem der hiesi- gen Baumeister ins Ein- vernehmen zu setzen hat. Hr. Bürgermeister tritt für die Dauer der Beratung des nächsten Gegenstan- des der Tagesordnung gemäß § 66 des Gemeindestatutes ab und über- läßt in Abwesenheit des Hrn. Vice- bürgermeisters dem Hrn. Theißig als ältesten Mitglied der Versammlung den Vorsitz. III. Section Hr. G.R. Halles referirt: Recurs des Hrn. Adalbert Drobny, wider die gemeindeämtliche Entscheidung vom 28. August d.J. Z. 4669, womit ihm die Vorname von Adaptirungen in dem Hause Nr. 282 in Ennsdorf nach dem Plane vom 9. August d.Js. nicht gestattet wurde. Die Section beantragt, dem Hrn. Drobny die nachgesuchte Aufführung von Mauern an Stelle der bestehenden Holzverschallungen gegen dem zu gestatten, daß in der Mauer eine Fensteröffmung nicht angebracht, die Thüren zum Öffnen nach Innen ein- gerichtet und die derzeitigen Distan- zen der Verschallungen von einander genau eingehalten werden. Angenommen.
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