Ratsprotokoll vom 27. September 1872

Seidl einzusetzen, welches sich wegen Vorlage eines Bauplanes und eines Kostenüber schlages für das zu erbauende Schulhaus mit einem der hiesigen Baumeister ins Einvernehmen zu setzen hat. Hr. Bürgermeister tritt für die Dauer der Beratung des nächsten Gegenstandes der Tagesordnung gemäß § 66 des Gemeindestatutes ab und überläßt in Abwesenheit des Hrn. Vicebürgermeisters dem Hrn. Theißig als ältesten Mitglied der Versammlung den Vorsitz. III. Section Hr. G.R. Halles referirt: Recurs des Hrn. Adalbert Drobny, wider die gemeindeämtliche Entscheidung vom 28. August d.J. Z. 4669, womit ihm die Vorname von Adaptirungen in dem Hause Nr. 282 in Ennsdorf nach dem Plane vom 9. August d.Js. nicht gestattet wurde. Die Section beantragt, dem Hrn. Drobny die nachgesuchte Aufführung von Mauern an Stelle der bestehenden Holzverschallungen gegen dem zu gestatten, daß in der Mauer eine Fensteröffmung nicht angebracht, die Thüren zum Öffnen nach Innen eingerichtet und die derzeitigen Distanzen der Verschallungen von einander genau eingehalten werden. Angenommen.

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