Weiters beantragt Hr. G.R. Theißig, mit Rücksicht darauf, als die im Vermögen der Gemeinde befindlichen Wertpapiere zur Bestreitung der Kosten des von der Gemeinde bereits in Angriff genommenen Baues eines größeren Wohnhauses auf der Promenade und des in Laufe des nächsten Jahres durchzuführenden Baues eines Volks- und Bürgerschulgebäudes unzulänglich sind, den oö. Landesausschuß in Sinne des § 50:4 des Gemeindestatutes und Erwirkung der Bewilligung zur Contrahierung eines Darlehens in der Höhe von fl 200.000 und um Gewährung eines unverzinslichen Vorschusses für den oberwähnten Schulhausbau aus Landesmitteln zu ersuchen. Der Antrag wird einhellig angenommen. Ueber Anregung des Vorsitzenden wird ferner beschlossen, dem Ingenieur Hrn. Carl Moeser der Eröffnung einer Sandgrube auf dem für Strassenzwecke bestimten Grunde nächst der Baustelle der Sparkasse unter folgenden Bedinguigen zu gestatten. Die Sandgrube darf, nur eine Breite von 4 Klafter erhalten; 2. Das bei der Sandarbeit gewonene gute Erdreich ist von Hrn. Moeser auf seine Kosten an eine von der Gemeinde ihm anzuweisende Stelle der Promenade zu befördern; 3. die Sandgrube
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