Ratsprotokoll vom 2. August 1872

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 2. August 1872 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die Gemeinderathssitzung vom 2. August 1872 Anwesende: Josef Pöltl, Bürgermeister — Vorsitzender. Die G.R. Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Franz Greiner, Fredinand Gründler, Josef Haller, Leopold Huber, Karl von Koller, Vincenz Mayr, Thomas Mooshammer, Georg Pointner, Leopold Putz, Franz Schachinger, Josef Theissig, Alois Vogl, Wenzl Wenhart, Josef Reichl. Schriftführer: Secretär Dr. Parger. Das Protokoll über die Gemeinderathssitzung vom 26 Juli 1872 wird vorgelesen und genehmigt. Die Einladung der Direction der Mädchen- schule in Aichet zur Theilname an der Schulschlußfeier wird zur Kenntniß genommen. G.R. Theissig referirt: Erledigung des Haupt-Rechnungs-Ab- schlusses der Stadtkasse für 1871. Referent bemerkt, daß die Kassarech- nung bei der vorgenommenen Prüfung richtig befunden und gegen dieselbe inerhalb der gesetzlichen 14 tägigen Frist, während welcher sie im Ge- meindeamte zur allgemeinen Ein- sichtname aufgelegen war, keine Einwendung erhoben. Er beantragt die Jahresrechnung gemeinderäthlich zu genehmigen, den Rechnungsab- schluß in Druck legen u. verlaut- baren zu lassen und dem Stadtkassier Hrn. Willner das Absolutorium zu erteilen. Der Antrag wird einhellig angenommen

Raths-Protocoll über die Gemeinderathssitzung vom 2. August 1872 Anwesende: Josef Pöltl, Bürgermeister — Vorsitzender. Die G.R. Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Franz Greiner, Fredinand Gründler, Josef Haller, Leopold Huber, Karl von Koller, Vincenz Mayr, Thomas Mooshammer, Georg Pointner, Leopold Putz, Franz Schachinger, Josef Theissig, Alois Vogl, Wenzl Wenhart, Josef Reichl. Schriftführer: Secretär Dr. Parger. Das Protokoll über die Gemeinderathssitzung vom 26 Juli 1872 wird vorgelesen und genehmigt. Die Einladung der Direction der Mädchenschule in Aichet zur Theilname an der Schulschlußfeier wird zur Kenntniß genommen. G.R. Theissig referirt: Erledigung des Haupt-Rechnungs-Abschlusses der Stadtkasse für 1871. Referent bemerkt, daß die Kassarechnung bei der vorgenommenen Prüfung richtig befunden und gegen dieselbe inerhalb der gesetzlichen 14 tägigen Frist, während welcher sie im Gemeindeamte zur allgemeinen Einsichtname aufgelegen war, keine Einwendung erhoben. Er beantragt die Jahresrechnung gemeinderäthlich zu genehmigen, den Rechnungsabschluß in Druck legen u. verlautbaren zu lassen und dem Stadtkassier Hrn. Willner das Absolutorium zu erteilen. Der Antrag wird einhellig angenommen

Weiters beantragt Hr. G.R. Theißig, mit Rücksicht darauf, als die im Vermögen der Gemeinde befindlichen Wertpapiere zur Bestreitung der Kosten des von der Gemeinde bereits in Angriff genommenen Baues eines größeren Wohnhauses auf der Promenade und des in Laufe des nächsten Jahres durchzuführenden Baues eines Volks- und Bürgerschulgebäudes unzulänglich sind, den oö. Landesausschuß in Sinne des § 50:4 des Gemeindestatutes und Erwirkung der Bewilligung zur Contrahierung eines Darlehens in der Höhe von fl 200.000 und um Gewährung eines unverzinslichen Vorschusses für den oberwähnten Schulhausbau aus Landesmitteln zu ersuchen. Der Antrag wird einhellig angenommen. Ueber Anregung des Vorsitzenden wird ferner beschlossen, dem Ingenieur Hrn. Carl Moeser der Eröffnung einer Sandgrube auf dem für Strassenzwecke bestimten Grunde nächst der Baustelle der Sparkasse unter folgenden Bedinguigen zu gestatten. Die Sandgrube darf, nur eine Breite von 4 Klafter erhalten; 2. Das bei der Sandarbeit gewonene gute Erdreich ist von Hrn. Moeser auf seine Kosten an eine von der Gemeinde ihm anzuweisende Stelle der Promenade zu befördern; 3. die Sandgrube

Weiters beantragt Hr. G.R. Theißig, mit Rücksicht darauf, als die im Vermögen der Gemeinde befindlichen Wertpapiere zur Bestreitung der Kosten des von der Gemeinde bereits in Angriff genommenen Baues eines größeren Wohnhauses auf der Promenade und des in Laufe des nächsten Jahres durchzuführenden Baues eines Volks- und Bürgerschulge- bäudes unzulänglich sind, den oö. Landesausschuß in Sinne des § 50:4 des Gemeindestatutes und Erwirkung der Bewilligung zur Contrahierung eines Darlehens in der Höhe von fl 200.000 und um Gewährung eines unverzinslichen Vorschusses für den oberwähnten Schulhausbau aus Landes- mitteln zu ersuchen. Der Antrag wird einhellig angenommen. Ueber Anregung des Vorsitzenden wird ferner beschlossen, dem Ingenieur Hrn. Carl Moeser der Eröffnung einer Sandgrube auf dem für Strassenzwecke bestimten Grunde nächst der Baustelle der Sparkasse unter folgenden Bedinguigen zu gestatten. Die Sandgrube darf, nur eine Breite von 4 Klafter erhalten; 2. Das bei der Sandar- beit gewonene gute Erdreich ist von Hrn. Moeser auf seine Kosten an eine von der Gemeinde ihm anzuweisende Stelle der Promenade zu befördern; 3. die Sandgrube

ist nach vollendeter Ausbeutung wieder bis zum gegenwärtigen Niveau zu verschütten und der Rasen des hiezu notwendigen Materiale sind gleichfalls von Hrn. Moeser zu tragen. Schluß der Sitzung Dr. Parger Schriftführer Ferd. Gründler Gemeinderath Carl Edelbauer Gemeinderath

ist nach vollendeter Ausbeutung wieder bis zum gegenwärtigen Niveau zu verschütten und der Rasen des hiezu notwendigen Materiale sind gleichfalls von Hrn. Moeser zu tragen. Schluß der Sitzung Dr. Parger Schriftführer Ferd. Gründler Gemeinderath Carl Edelbauer Gemeinderath

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