Ratsprotokoll vom 26. Juli 1872

auszuschreiben. Hiedurch wurde der ältere Theil der hiesigen Unterlehrer auf welche voraussichtlich bei Erstattung des Besetzungsvorschlages Rücksicht genomen worden wäre, in der empfindlichsten Weise geschädigt und es erscheine demnach geboten, daß auch die Gemeindevertretung sich des erwähnten Theiles der heisigen Lehrerschaft in entschiedener Weise annehme. Hr. Crammer stellt demnach den Antrag der Gemeinderath beschliesse an den oö. Landesausschuß eine Vorstellung gegen die von ihm angeregte Maßregel zu richten und ihn zu ersuchen, er möge beim h. kk. Landesschulrathe die Aufhebung der erwähnten Verfügung erwirken. Der Antrag wird einhellig angenommen.

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