auszuschreiben. Hiedurch wurde der ältere Theil der hiesigen Unterlehrer auf welche voraussichtlich bei Erstattung des Besetzungsvorschlages Rücksicht genomen worden wäre, in der empfindlichsten Weise geschädigt und es erscheine demnach ge- boten, daß auch die Gemeindevertretung sich des erwähnten Theiles der heisigen Lehrerschaft in ent- schiedener Weise annehme. Hr. Crammer stellt demnach den Antrag der Gemeinde- rath beschliesse an den oö. Landesausschuß eine Vorstellung gegen die von ihm angeregte Maßregel zu richten und ihn zu ersuchen, er möge beim h. kk. Landesschulrathe die Aufhebung der erwähnten Verfügung erwirken. Der Antrag wird ein- hellig angenommen.
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