ämtlichen Einsicht und Aufbewahrung vorzulegen. Zudem soll nach Antrag der Section Hrn. Huber bedeutet werden, daß falls seinerseits beim Verkaufe der Flösse aufAbnehmer kleinerer Holzpartien - wie es bisher oft vorgekomen - keine Rücksicht genommen wird, ihm die Gefällspachtung entzogen würde. Angenommen. Ansuchen des Hrn. Josef Bettinger, Hausbesitzers bei der Steyr, 222 um Ueberlassung des vor seinem Hause zwischen der Strasse und dem Wehrgraben gelegenen Grundes. Die Section beantragt, die Abweisung des Bittstellers, nachdem die Rücksicht auf eine unbehinderte Passage
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