Ratsprotokoll vom 8. Mai 1872

der Tramböden 1 Jahr, bezüglich der Tramböden 3 Jahre dauern. Das Haus hat, wenn kein Elemen- tar- oder anderes Ereigniß den Bauführer ohne sein Verschul- den an der rechtzeitigen Vollendung des Baues hindert, bis 15. Oktober 1872 bewohnbar hergestellt zu sein, widrigens die Gemeinde berechtigt ist, von dem Bauführer für jede weitere Woche ein Pönale von 100 fl einzu- heben. Der Dachstuhl wird nach Zusicherung Plochbergers gehörig verankert, die Senkgrube mit hydraulischen Kalk versichert und das dem Kostenanschlage entsprechende Ge- wicht der Schließen mit Wagbolleten nachgewiesen. Der Gemeinderath nimt diese Vereinbarungen zur Kennt- niß und erklärt sich mit denselben einverstanden. Schluß der Sitzung Pöltl Carl Edelbauer G.R. Ferd: Gründler Dr. Parger Gemeinderath Schriftführer

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