Ratsprotokoll vom 22. März 1872

von Pfeilern vor der Hausfront zur Unterstützung der Hauptmauer des ersten u. des neu aufzuführenden zweiten Stockwerkes die Gasse beengt würde, nachdem ferner durch diese aus der Häuserlinie um 18 Zoll vorspringenden Pfeiler Veranlassung zur Verunreinigung der Strasse gegeben würde u. nachdem endlich durch die Bewilligung dieses Baues nur Berufungen in ähnlichen Fällen erhoben werden könnten, welchen dann zum Nachteile des öffentlichen Verkehres ebenfalls folge gegeben werden müsste. Der Sectionsantrag wird angenommen. ad Z. 646. Erwiderung der Generalagentschaft der kk. priv. Versicherungsgesellschaft „Donau“ in Wien auf die s. v. Anfrage dto 8. d.Mts. Z. 646, wornach die Ersatzleistung im Brandschadenfalle von der Durchführung der um Schlusse der Versicherungspolizze Z 7981/8008 angeführten Vorsichtsmaßregeln nicht abhängig gemacht wird.Wird zur Kenntniß genommen und beschlossen, diese briefliche Mitteilung

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