Ratsprotokoll vom 22. März 1872

von Pfeilern vor der Hausfront zur Unterstützung der Haupt- mauer des ersten u. des neu aufzuführenden zweiten Stock- werkes die Gasse beengt wür- de, nachdem ferner durch diese aus der Häuserlinie um 18 Zoll vorspringenden Pfeiler Ver- anlassung zur Verunreini- gung der Strasse gegeben würde u. nachdem endlich durch die Bewilligung dieses Baues nur Berufungen in ähnlichen Fällen erhoben wer- den könnten, welchen dann zum Nachteile des öffent- lichen Verkehres ebenfalls folge gegeben werden müsste. Der Sectionsantrag wird angenommen. ad Z. 646. Erwiderung der Generalagent- schaft der kk. priv. Versicherungs- gesellschaft „Donau“ in Wien auf die s. v. Anfrage dto 8. d.Mts. Z. 646, wornach die Ersatzleistung im Brandschaden- falle von der Durchführung der um Schlusse der Versicherungs- polizze Z 7981/8008 angeführ- ten Vorsichtsmaßregeln nicht abhängig gemacht wird. Wird zur Kenntniß genommen und beschlossen, diese briefliche Mitteilung

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