im Jänner 1872 angesuchten Gemeindezuschlags-Rückver- gütungen. Der Gemeinderath beschliesst im Sinne des Sectionsantra- ges die Petenten auf Grund der §§ 71, 72, 75 der für die Bierausfuhr bestehenden Instruction mit ihren Ansprüchen auf Rückvergütung des Gemeindezuschlages abzu- weisen, dem Herrn Joh. Haratzmüller aber we- gen seiner ungeziemen- den Aeusserungen im öffentlichen Schanklokale eine strenge Rüge zu erteilen. Z. 745, 766 Vorstellung des Hr. Josef Petten- berger, Pächter der st. Mauthen wider den gemeinderäthl. Auftrag vom 27. v.Mts. Z. 6051, betreffend die Mautgebüren- befreiung für die Dünger- fuhren auswärtiger Parteien. Die Section beantragt, Hrn. Pettenberger mit seinem Begehren um Normirung der Mautgebürenpflicht für die erwähnten Dünger- fuhren mit Rücksicht auf bestehende Mautvor- schriften und der Besteuerun-
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