Ratsprotokoll vom 23. Februar 1872

im Jänner 1872 angesuchten Gemeindezuschlags-Rückvergütungen. Der Gemeinderath beschliesst im Sinne des Sectionsantrages die Petenten auf Grund der §§ 71, 72, 75 der für die Bierausfuhr bestehenden Instruction mit ihren Ansprüchen auf Rückvergütung des Gemeindezuschlages abzuweisen, dem Herrn Joh. Haratzmüller aber wegen seiner ungeziemenden Aeusserungen im öffentlichen Schanklokale eine strenge Rüge zu erteilen. Z. 745, 766 Vorstellung des Hr. Josef Pettenberger, Pächter der st. Mauthen wider den gemeinderäthl. Auftrag vom 27. v.Mts. Z. 6051, betreffend die Mautgebürenbefreiung für die Düngerfuhren auswärtiger Parteien. Die Section beantragt, Hrn. Pettenberger mit seinem Begehren um Normirung der Mautgebürenpflicht für die erwähnten Düngerfuhren mit Rücksicht auf bestehende Mautvorschriften und der Besteuerun-

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