Ratsprotokoll vom 23. Februar 1872

einfliessenden Unterrichtsgeldes nebst den Einschreibgebühren unter denselben Modalitäten wie bisher dem hiesigen Realschulfonde zu Gute kommen u. daß der Gemeinde Steyr der bis jetzt eingeräumte Einfluß bei Schulgeldbefreiungen auch in Zukunft gewahrt bleibe. Sodann bemerkt G.R. Dr. Hochhauser, daß die Generaldirection der Kronprinz Rudolfsbahn beabsichtige, den Sitz der Betriebsdirection von Wien weg u. an die Trace selbst zu verlegen; bei den er[?]denten Vorteilen, die der hiezu ausersehenen an der Bahn gelegenen Stadt erwachsen, sei es Pflicht des Gemeinderathes, bei der Generaldirection in entschiedener Weise für die Stadt Steyr einzutreten und derselben zum mindesten ebenso günstige Bedingungen zu bieten wie die Stadt Klagenfurt, die in der fraglichen Angelegenheit mit der Stadt Steyr in erster Linie in Concurrenz tritt.

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