Ratsprotokoll vom 23. Februar 1872

daß diese in mehreren an- deren Kronländern bereits zur Durchführung gelangte, wolthätige Maßregel auch in Oberösterreich ehemöglichst ins Leben treten möge. Der Gemeinderath erklärt sich mit dem Antrage der Section einverstan- den. Z. 1000 Erlaß des kk. Landesschulrathes in Angelegenheit der zu er- richtenden Oberrealschule der Gemeinderath beschliesst, dem kk. Landesschulrathe zu erklären, die Gemeinde Steyr wolle neben den bereits übernomenen Verpflichtungen auch die Kosten für die Vermehrung der Lehr- mittel und für die Bei- stellung eines zweiten Schuldieners, falls sich ein solcher als unbedingt not- wendig erweisen sollte übernehmen und zu dem den bisherigen jährlichen Beitrag von 500 fl öW zum Studienfonde unter der Bedingung auch in Hinkunft leisten, daß die Hälfte des an der erweiterten Lehranstalt

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