daß diese in mehreren anderen Kronländern bereits zur Durchführung gelangte, wolthätige Maßregel auch in Oberösterreich ehemöglichst ins Leben treten möge. Der Gemeinderath erklärt sich mit dem Antrage der Section einverstanden. Z. 1000 Erlaß des kk. Landesschulrathes in Angelegenheit der zu errichtenden Oberrealschule der Gemeinderath beschliesst, dem kk. Landesschulrathe zu erklären, die Gemeinde Steyr wolle neben den bereits übernomenen Verpflichtungen auch die Kosten für die Vermehrung der Lehrmittel und für die Beistellung eines zweiten Schuldieners, falls sich ein solcher als unbedingt notwendig erweisen sollte übernehmen und zu dem den bisherigen jährlichen Beitrag von 500 fl öW zum Studienfonde unter der Bedingung auch in Hinkunft leisten, daß die Hälfte des an der erweiterten Lehranstalt
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