aufrecht zu erhalten u. in diesem Sinne der kk. Statthalterei durch den Bürgermeister Bericht zu erstatten. Z. 396. Antrag der Brauereibesitzer in Steyr um Abänderung der Instruction über die Controllirung, Einhebung u. Rückvergütung der Gemeindeumlage bei der Ein-, Durchu. Ausfuhr des Bieres in Steyr. Die G.R. Huber, Haller, Reichl, Vogl u. Edelbauer treten für die Dauer der Beratung dieses Gegenstandes gemäß § 67 des Gem. Stat. ab. Die Section stellt den Antrag, der Gemeinderath wolle die von den Bräuern als mangelhaft dargestellte Instruction einer Prüfung unterziehen u. das Resultat den Bittstellern seinerzeit bekannt geben. Wird angenommen u. der I. Section die Prüfung der Instruction übertragen.
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