aufrecht zu erhalten u. in diesem Sinne der kk. Statthalterei durch den Bürgermeister Bericht zu erstatten. Z. 396. Antrag der Brauerei- besitzer in Steyr um Abänderung der In- struction über die Controllirung, Einhe- bung u. Rückvergütung der Gemeindeumlage bei der Ein-, Durch- u. Ausfuhr des Bieres in Steyr. Die G.R. Huber, Haller, Reichl, Vogl u. Edelbauer treten für die Dauer der Beratung dieses Gegenstandes gemäß § 67 des Gem. Stat. ab. Die Section stellt den An- trag, der Gemeinderath wolle die von den Bräuern als mangelhaft darge- stellte Instruction einer Prüfung unter- ziehen u. das Resultat den Bittstellern seiner- zeit bekannt geben. Wird angenommen u. der I. Section die Prüfung der Instruction übertragen.
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