fuhren, ob einheimisch oder fremd mauthfrey zu behandeln sind, so ist an den Mauthpächter Pettenberger das Dekret des Inhalts zu erlassen, daß bey Vorkommen der geringsten Beschwerde, daß von derley Fuhren eine Mauthgebür eingehoben werde, von ihm ein Strafbetrag von 20 f eingehoben werden wird. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Bgrmstr. Josef Reichl Franz Greiner
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