Ratsprotokoll vom 26. Jänner 1872

1. Die Präliminarien der Stadtkasse u. der Versorgungs Anstalten für das Jahr 1872 werden genehmigt, und sind daher von der Kanzley dem Kasseamte zur Gebüren Vorschreibung u. Darnachachtung bey der Gebarung zuzustellen, u. über die neu regulirten Gehalte u. Löhnungen sind die Intimationsdekrete auszufertigen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Einkünfte der Stadtkasse zur Bedeckung aller Ausgaben im Jahre 1872 sind von den hiesigen Steuerpflichtigen folgende Umlagen von den direkten und indirekten ärarischen Steuern u. von den Gebäude Zinsungen wieder in dem bisherigen Ausmaße einzuheben, als: a. eine Umlage von sämmtlichen Direkten ärarischen Steuern ohne Zuschläge mit 35 % b. eine Umlage von der Verzehrungssteuer ohne Zuschläge für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost u. Fleisch mit 20 % c. eine Umlage von den GebäudeZinsungen, als Zinskreuzer bis 100 fl Zins mit 2 %, bis 200 fl Zins mit 3 1/2 % und über 300 fl Zins mit 5 %, welche Umlage von den Miethpartheien zu entrichten, u. von den betreffenden Hausbesitzern an die Stadtkasse abzuführen sind. 3. Um für den Beschluß einer 35 % Um-

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