fahrungsdurchschnitten beruhend, als auch die ganze Zusammenstellung rechnungsmäßig richtig befunden. Nach den Präliminar Anträgen für die Gebarung der Stadtkasse würden im Jahre 1872 die gewöhnlichen Einkünfte eine Erhöhung von 1233 fl aber auch die gewöhnlichen Jahres Ausgaben, in Folge der erhöhten Auslagen auf PassivZinsen, Feuerlöschdienst u. Unterrichts Anstalten eine solche um 2986 fl erfahren, u. daher eine um 1753 fl höhere Ergänzung der ersteren durch außerordentliche Umlagen erfordern, als im Vorjahre 1870; allein, nachdem die Umlagen auf die Gebäude Zinsungen, dann die direkten Steuern u. die Verzehrungssteuer, wenn deren bisheriges Ausmaß auch im Jahre 1872 beybehalten wird, in Folge der Einbeziehung der Umlage von der hiesigen priv. Waffenfabrik mit 3360 fl u. des höheren Ertrages der Zinskreuzer und Verzehrungssteuer Zuschläge von der Bier Consumtion einen Mehrertrag von beyläufig 6000 fl bringen worden, so würde noch der ansehnliche Betrag von circa 16.100 fl für außerordentliche Ausgaben auf Schuldenzalung u. Herstellungen erübrigen, welche zusamen mit 14.702 fl veranschlagt
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