untergebrachten Personen vom 1. Jänner d.J. angefangen bewilligt, hingegen den gestell- ten Ansuchen um Bewilligung der Erhöhung vom 11. Novbr. 1871 an, kann als rückwirkend in das abgewichene Jahr keine Folge gegeben werden. No. 589 Hierauf bringt Herr Gemeinde- rath Karl Edelbauer zum Vortrage die Relation des gemeinderäthlichen Comité über das Resultat der Prü- fung der Präliminarien der Stadtkasse und der Versorgungs Anstalten für das Jahr 1872. (Herr Gemeinderath Holderer trat gemäß § 67 des Gem. Stat. ab.) Vortrag Das zur Prüfung der vom städti- schen Kasseamte vorgelegten Präli- minarien für die Gebarung bey der Stadt Kasse [?] den öffentlichen Versorgungs Anstalten in Jahre 1872 mit Gemeinderathsbeschluß vom 19. d.Mts. berufene Comité hat diese Rechnungs Piecen, nachdem dieselben durch 14 Tage zur öffent- lichen Einsicht aufgelegen, und da- gegen von Seite der Gemeindeglie- der laut der Amtsrelation de prs. 21. Jänner d.J. Z. 467 keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden, einer eindringlichen Prüfung un- terzogen, u. sowohl die einzel- nen Ansätzen, auf behördlichen oder gemeinderäthlichen Anord- nungen oder mehrjährigen Er-
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