Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 26. Jänner 1872 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 26. Jänner 1872 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl, und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Vize Bürgermeister Moriz Crammer, Josef Ernst, Karl Edelbauer, Franz Greiner, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Karl Holderer, Leopold Huber, Karlo Koller, Vinzenz Mayr, Thomas Mooshammer, Georg Pointner, Leopold Putz, Alois Vogl, Wenzel Wenhart, Karl Fellerer. Abwesend die Herren Gemeinderäthe Dr. Johann Hochhauser, Franz Schachinger, Josef Theißig, Josef Werndl, Franz Werndl, Franz Wickhoff. Schriftführer Franz Amtmann. Expeditor Der Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet, constatirt, daß die beschlußfähige Anzal von 16 Gemeinderä- then vorhanden sey, und es wurde sonach das Prototoll von der letzten Gemeinderathssitzung vorgelesen, genehmigt und gefertigt. Herr Bürgermeister ersucht, nach- dem die Eintheilung der Section bereits statt gefunden hat, wegen Vorname der Wahl der Obmänner und Stellvertreter derselben, worauf Her Gemein- derath v. Koller bemerkt, daß die I. Section den Hr. Vize Bürgermei- ster Crammer zum Obmann gewählt habe. Hierauf trägt vor für die II. Sec- tion Herr Gemeinderath Edelbauer. 5852, 6225, 6777. Die vom Kassaamte überreichten Abschlüsse der Stadtkasse Journale vom Monate September, October u. November 1871
Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 26. Jänner 1872. Unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl, und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Vize Bürgermeister Moriz Crammer, Josef Ernst, Karl Edelbauer, Franz Greiner, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Karl Holderer, Leopold Huber, Karlo Koller, Vinzenz Mayr, Thomas Mooshammer, Georg Pointner, Leopold Putz, Alois Vogl, Wenzel Wenhart, Karl Fellerer. Abwesend die Herren Gemeinderäthe Dr. Johann Hochhauser, Franz Schachinger, Josef Theißig, Josef Werndl, Franz Werndl, Franz Wickhoff. Schriftführer Franz Amtmann. Expeditor Der Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet, constatirt, daß die beschlußfähige Anzal von 16 Gemeinderäthen vorhanden sey, und es wurde sonach das Prototoll von der letzten Gemeinderathssitzung vorgelesen, genehmigt und gefertigt. Herr Bürgermeister ersucht, nachdem die Eintheilung der Section bereits statt gefunden hat, wegen Vorname der Wahl der Obmänner und Stellvertreter derselben, worauf Her Gemeinderath v. Koller bemerkt, daß die I. Section den Hr. Vize Bürgermeister Crammer zum Obmann gewählt habe. Hierauf trägt vor für die II. Section Herr Gemeinderath Edelbauer. 5852, 6225, 6777. Die vom Kassaamte überreichten Abschlüsse der Stadtkasse Journale vom Monate September, October u. November 1871
Wurden diese Kasse Journalabschlüsse auf Grund der von den Gemeinderäthen Herrn Karl Edelbauer u. Leopold Huber vorgenommenen Revision u. constatirten richtigen Befund gemeinderäthlich genehmigt. 374. Protokoll mit Georg Rieder Handschuhmacher wegen Kündigung der Gewölbemiethe an der Schloßmauer. Diese Kündigung wird zur Kenntniß genommen, und dem Amte aufgetragen, wegen neuerlicher Vermiethung dieses Gewölbes im Lizitationswege das Nöthige zu veranlassen. 5989. Rapulare über das im Herbst Jahrmarkte 1871 eingehobene städtische Marktgefälle und polizeyliche Wachtgeld. Wird zur Kentniß genommen, und dem städtischen Kasseamte die Verbuchung des Gefällserträgnißes pr 518 fl 57 xr aufgetragen. 488. Relation des Kasseamtes über die Bier-Erzeugung, Ein u. Ausfuhr, dann die Consumtion in Steyr, u. über die für die dießfällige Perception der Verzehrungssteuer Gemeinde Zuschläge zu bezahlenden Gebüren pro anno 1871. Wurde nach Vorlesung zur Kenntniß genommen, und beschlossen, das
Wurden diese Kasse Journalab- schlüsse auf Grund der von den Gemeinderäthen Herrn Karl Edel- bauer u. Leopold Huber vorge- nommenen Revision u. constatir- ten richtigen Befund gemeinde- räthlich genehmigt. 374. Protokoll mit Georg Rieder Handschuhmacher wegen Kündi- gung der Gewölbemiethe an der Schloßmauer. Diese Kündigung wird zur Kenntniß genommen, und dem Amte aufge- tragen, wegen neuerlicher Ver- miethung dieses Gewölbes im Lizitationswege das Nöthige zu veranlassen. 5989. Rapulare über das im Herbst Jahrmarkte 1871 eingehobene städtische Marktgefälle und polizeyliche Wachtgeld. Wird zur Kentniß genommen, und dem städtischen Kasseamte die Verbuchung des Gefällser- trägnißes pr 518 fl 57 xr aufgetra- gen. 488. Relation des Kasseamtes über die Bier-Erzeugung, Ein u. Ausfuhr, dann die Consumtion in Steyr, u. über die für die dießfälli- ge Perception der Verzehrungssteu- er Gemeinde Zuschläge zu bezah- lenden Gebüren pro anno 1871. Wurde nach Vorlesung zur Kenntniß genommen, und beschlossen, das
Kasseamt anzuweisen, die noch rückständigen Perceptionsgebüren im Restbetrage von 61 fl 98 1/2 xr an die betreffenden Perzipienten und Mautheinnehmer auszubezalen. III. Section. Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. Derselbe trägt vor: Protokoll mit Michael Obermann wegen Lieferung von Kastanien- bäumen. Wurde der Preiß von 75 xr pr Stück genehmigt, und über Antrag des H. Gemeinderathes Mooshammer beschlossen, zur Bepflanzung der Promenade 200 Stück Kastanien- und 100 Stück Platanienbäume anzukaufen. Herr Bürgermeister ersucht hierauf zu bestimmen, wer den Ankauf der Platanien besorgen soll. Hierüber wurde einstimmig beschlos sen. Es sey wiederum Herr Gemeinde- rath Theißig zu ersuchen, sowohl den Ankauf der Platanien so wie der überdieß nothwendigen Gesträuche zu besorgen, und seiner Zeit dem Gemeinderath hierüber Mittheilung zu ma- chen. 538. Commissions-Protokoll über den abgehaltenen Augenschein be- züglich der von Anton Pichler Baumeister beantragten Er- bauung eines neuen Kellers
Kasseamt anzuweisen, die noch rückständigen Perceptionsgebüren im Restbetrage von 61 fl 98 1/2 xr an die betreffenden Perzipienten und Mautheinnehmer auszubezalen. III. Section. Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. Derselbe trägt vor: Protokoll mit Michael Obermann wegen Lieferung von Kastanienbäumen. Wurde der Preiß von 75 xr pr Stück genehmigt, und über Antrag des H. Gemeinderathes Mooshammer beschlossen, zur Bepflanzung der Promenade 200 Stück Kastanienund 100 Stück Platanienbäume anzukaufen. Herr Bürgermeister ersucht hierauf zu bestimmen, wer den Ankauf der Platanien besorgen soll. Hierüber wurde einstimmig beschlossen. Es sey wiederum Herr Gemeinderath Theißig zu ersuchen, sowohl den Ankauf der Platanien so wie der überdieß nothwendigen Gesträuche zu besorgen, und seiner Zeit dem Gemeinderath hierüber Mittheilung zu machen. 538. Commissions-Protokoll über den abgehaltenen Augenschein bezüglich der von Anton Pichler Baumeister beantragten Erbauung eines neuen Kellers
in der Vorstadt Schönau. Wie aus dem vorliegenden Baugesuche nebst Plan zu ersehen ist, beansprucht H. Anton Pichler behufs der Erbauung der 2 Vorkeller bey seinem im Bau begriffenen Keller in der Schönau einen Grundfleck von 8 □ Klftr, welcher der Stadtgemeinde eigenthümlich ist. Wie sich bey der Augenscheins Commission überzeugt wurde, kann dieser kleine Grundfleck zu oberwähnten Zweck anstandlos hintan gegeben werden. Die Section beantragt demnach: Es sey der Grundtheil im Flächenmaße von 8 □ Kftr. nach dem vorliegenden Bauplane dem Gesuchsteller H. Anton Pichler zu dem Preise von 20 fl in das Eigenthum käuflich zu überlassen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. IV. Section. Obmann Herr Gemeinderath Alois Vogl. 7239. Gesuch der Alfonsa Döschl, Oberin der Barmh. Schwestern im Siechenhause um Bewilligung eines Theurungszuschlages von täglich 2 xr für die Siechen vom 11. November 1871 an. Einstimmiger Beschluß: Wird der erbetene Theurungszuschlag von 2 xr pr Kopf täglich für die im Sondersiechenhause
in der Vorstadt Schönau. Wie aus dem vorliegenden Bau- gesuche nebst Plan zu ersehen ist, beansprucht H. Anton Pichler behufs der Erbauung der 2 Vorkeller bey seinem im Bau begriffenen Keller in der Schönau einen Grund- fleck von 8 □ Klftr, welcher der Stadtgemeinde eigenthümlich ist. Wie sich bey der Augenscheins Commission überzeugt wurde, kann dieser kleine Grundfleck zu oberwähnten Zweck anstandlos hintan gegeben werden. Die Section beantragt demnach: Es sey der Grundtheil im Flächen- maße von 8 □ Kftr. nach dem vor- liegenden Bauplane dem Gesuch- steller H. Anton Pichler zu dem Preise von 20 fl in das Eigenthum käuflich zu überlassen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. IV. Section. Obmann Herr Gemeinde- rath Alois Vogl. 7239. Gesuch der Alfonsa Döschl, Oberin der Barmh. Schwestern im Siechenhause um Bewilligung eines Theurungszuschlages von täglich 2 xr für die Siechen vom 11. November 1871 an. Einstimmiger Beschluß: Wird der erbetene Theurungs- zuschlag von 2 xr pr Kopf täglich für die im Sondersiechenhause
untergebrachten Personen vom 1. Jänner d.J. angefangen bewilligt, hingegen den gestell- ten Ansuchen um Bewilligung der Erhöhung vom 11. Novbr. 1871 an, kann als rückwirkend in das abgewichene Jahr keine Folge gegeben werden. No. 589 Hierauf bringt Herr Gemeinde- rath Karl Edelbauer zum Vortrage die Relation des gemeinderäthlichen Comité über das Resultat der Prü- fung der Präliminarien der Stadtkasse und der Versorgungs Anstalten für das Jahr 1872. (Herr Gemeinderath Holderer trat gemäß § 67 des Gem. Stat. ab.) Vortrag Das zur Prüfung der vom städti- schen Kasseamte vorgelegten Präli- minarien für die Gebarung bey der Stadt Kasse [?] den öffentlichen Versorgungs Anstalten in Jahre 1872 mit Gemeinderathsbeschluß vom 19. d.Mts. berufene Comité hat diese Rechnungs Piecen, nachdem dieselben durch 14 Tage zur öffent- lichen Einsicht aufgelegen, und da- gegen von Seite der Gemeindeglie- der laut der Amtsrelation de prs. 21. Jänner d.J. Z. 467 keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden, einer eindringlichen Prüfung un- terzogen, u. sowohl die einzel- nen Ansätzen, auf behördlichen oder gemeinderäthlichen Anord- nungen oder mehrjährigen Er-
untergebrachten Personen vom 1. Jänner d.J. angefangen bewilligt, hingegen den gestellten Ansuchen um Bewilligung der Erhöhung vom 11. Novbr. 1871 an, kann als rückwirkend in das abgewichene Jahr keine Folge gegeben werden. No. 589 Hierauf bringt Herr Gemeinderath Karl Edelbauer zum Vortrage die Relation des gemeinderäthlichen Comité über das Resultat der Prüfung der Präliminarien der Stadtkasse und der Versorgungs Anstalten für das Jahr 1872. (Herr Gemeinderath Holderer trat gemäß § 67 des Gem. Stat. ab.) Vortrag Das zur Prüfung der vom städtischen Kasseamte vorgelegten Präliminarien für die Gebarung bey der Stadt Kasse [?] den öffentlichen Versorgungs Anstalten in Jahre 1872 mit Gemeinderathsbeschluß vom 19. d.Mts. berufene Comité hat diese Rechnungs Piecen, nachdem dieselben durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen, und dagegen von Seite der Gemeindeglieder laut der Amtsrelation de prs. 21. Jänner d.J. Z. 467 keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden, einer eindringlichen Prüfung unterzogen, u. sowohl die einzelnen Ansätzen, auf behördlichen oder gemeinderäthlichen Anordnungen oder mehrjährigen Er-
fahrungsdurchschnitten beruhend, als auch die ganze Zusammenstellung rechnungsmäßig richtig befunden. Nach den Präliminar Anträgen für die Gebarung der Stadtkasse würden im Jahre 1872 die gewöhnlichen Einkünfte eine Erhöhung von 1233 fl aber auch die gewöhnlichen Jahres Ausgaben, in Folge der erhöhten Auslagen auf PassivZinsen, Feuerlöschdienst u. Unterrichts Anstalten eine solche um 2986 fl erfahren, u. daher eine um 1753 fl höhere Ergänzung der ersteren durch außerordentliche Umlagen erfordern, als im Vorjahre 1870; allein, nachdem die Umlagen auf die Gebäude Zinsungen, dann die direkten Steuern u. die Verzehrungssteuer, wenn deren bisheriges Ausmaß auch im Jahre 1872 beybehalten wird, in Folge der Einbeziehung der Umlage von der hiesigen priv. Waffenfabrik mit 3360 fl u. des höheren Ertrages der Zinskreuzer und Verzehrungssteuer Zuschläge von der Bier Consumtion einen Mehrertrag von beyläufig 6000 fl bringen worden, so würde noch der ansehnliche Betrag von circa 16.100 fl für außerordentliche Ausgaben auf Schuldenzalung u. Herstellungen erübrigen, welche zusamen mit 14.702 fl veranschlagt
fahrungsdurchschnitten beruhend, als auch die ganze Zusammenstel- lung rechnungsmäßig richtig befunden. Nach den Präliminar Anträgen für die Gebarung der Stadtkasse würden im Jahre 1872 die gewöhn- lichen Einkünfte eine Erhöhung von 1233 fl aber auch die gewöhnli- chen Jahres Ausgaben, in Folge der erhöhten Auslagen auf Passiv- Zinsen, Feuerlöschdienst u. Unter- richts Anstalten eine solche um 2986 fl erfahren, u. daher eine um 1753 fl höhere Ergänzung der er- steren durch außerordentliche Umlagen erfordern, als im Vorjahre 1870; allein, nachdem die Umlagen auf die Gebäude Zinsungen, dann die direkten Steuern u. die Verzehrungssteuer, wenn deren bisheriges Ausmaß auch im Jahre 1872 beybehalten wird, in Folge der Einbeziehung der Umlage von der hiesigen priv. Waffenfabrik mit 3360 fl u. des hö- heren Ertrages der Zinskreuzer und Verzehrungssteuer Zuschläge von der Bier Consumtion einen Mehrertrag von beyläufig 6000 fl bringen worden, so würde noch der ansehnliche Betrag von circa 16.100 fl für außerordent- liche Ausgaben auf Schuldenzalung u. Herstellungen erübrigen, welche zusamen mit 14.702 fl veranschlagt
sind; daher also im Bedeckungs Überschuß von 1450 fl zu erwarten wäre. Bey den gewöhnlichen Einkünften u. auch bey den außerordentli- chen Einnahmen sind das Comite gar keine Abänderung des Präli- minar-Ansätze nothwendig; jedoch bey den Ausgaben müs- sen folgende Anträge gestellt werden. Zur Rubrik VI. Verwaltungskosten: In Folge der vom H. Bürgermeister in der ersten Gemeinderaths Sitz- ung am 19. Jänner d.J. gemachten Anregung: „die Gehalte der städti- schen Beamten, so wie auch die Tag- gelder u. Löhnungen der übrigen Bediensteten, welche nämlich nicht ohnehin erst in letzter Zeit regu- lirt worden sind, den gegenwär- tigen enorm erhöhten Preisen der Lebensbedürfnisse, und auch den einzelnen Leistungen ange- messen, zu erhöhen;“ haben hier- auf die Herren Gemeinderäthe der I. u. II. Section in der Comitebe- rathung folgende Erhöhungen der Gehalte, Taggelder u Löhnun- gen beantragt: Die Besoldung des 1. Kaßiers Stefan Willner von 800 fl auf 950 fl 2. Expeditors Franz Amtman pr 650 fl sammt Zulage pr ... 150 fl zusammen pr ... 800 fl auf 950 fl
sind; daher also im Bedeckungs Überschuß von 1450 fl zu erwarten wäre. Bey den gewöhnlichen Einkünften u. auch bey den außerordentlichen Einnahmen sind das Comite gar keine Abänderung des Präliminar-Ansätze nothwendig; jedoch bey den Ausgaben müssen folgende Anträge gestellt werden. Zur Rubrik VI. Verwaltungskosten: In Folge der vom H. Bürgermeister in der ersten Gemeinderaths Sitzung am 19. Jänner d.J. gemachten Anregung: „die Gehalte der städtischen Beamten, so wie auch die Taggelder u. Löhnungen der übrigen Bediensteten, welche nämlich nicht ohnehin erst in letzter Zeit regulirt worden sind, den gegenwärtigen enorm erhöhten Preisen der Lebensbedürfnisse, und auch den einzelnen Leistungen angemessen, zu erhöhen;“ haben hierauf die Herren Gemeinderäthe der I. u. II. Section in der Comiteberathung folgende Erhöhungen der Gehalte, Taggelder u Löhnungen beantragt: Die Besoldung des 1. Kaßiers Stefan Willner von 800 fl auf 950 fl 2. Expeditors Franz Amtman pr 650 fl sammt Zulage pr ... 150 fl zusammen pr ... 800 fl auf 950 fl
3. Polizey Commissars Johan Gruber pr ... 450 fl sammt Zulage pr ... 156 fl zusammen pr 606 fl auf 700 fl 4. Polizey Adjunkt Johan Wansner pr 400 fl sammt Zulage pr ... 156 fl zusammen pr 556 fl auf 600 fl 5. Kanzellisten Franz Bregcha pr 400 fl soll verbleiben mit ... 400 fl u. dazu mit einer Personal Zulage von 100 fl 6. das Taggeld des zum Kanzellisten zu avanzirenden Diurnisten Franz Wittigschlager gegenwärtig pr 300 fl soll als Besoldung erhöht werden auf 400 fl das Taggeld des 7. Diurnisten Johan Paarfußer von täglich 82 xr auf 1 fl also von 300 fl auf 365 fl 8. des August Keßler von täglich 82 xr auf 90 xr also von 300 fl auf ... 328 fl 50 xr 9. die Bestallung des Bau Inspizienten Ignaz Donberger von 210 fl auf ... 250 fl 10. die Löhnung des Amtsdieners und Hausmeisters Ludwig Gradl von täglich 70 xr auf 1 fl also von 255 fl auf 365 fl sammt Montur wie bisher. 11. des Kasseamtsdieners Johan Paarfußer von täglich 80 xr auf 1 fl also von 292 fl auf ... 365 fl aber ohne Montur. vom 1. Jänner 1872 angefangen erhöht werden, wogegen aber von diesem Zeitpunkte an die oben genannten bisherigen Zulagen aufzuhören haben. Diese sämmtlichen Erhöhungen
3. Polizey Commissars Johan Gruber pr ... 450 fl sammt Zulage pr ... 156 fl zusammen pr 606 fl auf 700 fl 4. Polizey Adjunkt Johan Wansner pr 400 fl sammt Zulage pr ... 156 fl zusammen pr 556 fl auf 600 fl 5. Kanzellisten Franz Bregcha pr 400 fl soll verbleiben mit ... 400 fl u. dazu mit einer Personal Zulage von 100 fl 6. das Taggeld des zum Kanzellisten zu avanzirenden Diurnisten Franz Wittigschlager gegenwärtig pr 300 fl soll als Besoldung erhöht werden auf 400 fl das Taggeld des 7. Diurnisten Johan Paarfußer von täglich 82 xr auf 1 fl also von 300 fl auf 365 fl 8. des August Keßler von täglich 82 xr auf 90 xr also von 300 fl auf ... 328 fl 50 xr 9. die Bestallung des Bau Inspizienten Ignaz Donberger von 210 fl auf ... 250 fl 10. die Löhnung des Amtsdieners und Hausmeisters Ludwig Gradl von täglich 70 xr auf 1 fl also von 255 fl auf 365 fl sammt Montur wie bisher. 11. des Kasseamtsdieners Johan Paar- fußer von täglich 80 xr auf 1 fl also von 292 fl auf ... 365 fl aber ohne Montur. vom 1. Jänner 1872 angefangen er- höht werden, wogegen aber von diesem Zeitpunkte an die oben genannten bisherigen Zulagen aufzuhören haben. Diese sämmtlichen Erhöhungen
werden nun den Präliminar Ansatz der VI. Ausgaben Rubrik um 918 fl ver- mehren, nachdem aber bey den Kanz- ley Erfordernissen die Druckpapierko- sten um 100 fl vermindert werden, so wird das Mehrerforderniß die- ser Rubrik nur 818 fl betragen. Bey der Rubrik VIII. für Unterrichts Anstalten wäre bey der Subrubrik F. Subvention des Turnlehrers pr 120 fl die gegenwärtig noch wirklich bestehen- de Verpflichtung u. Leistung dessel- ben zu erheben. Nach diesen beantragten Änderun- gen wird dann das Präliminar der Stadtkasse, da der Ertrag der Umlagen durchaus nicht zu hoch angenommen worden ist, noch einen schließlichen Bedeckungs Über- schuß von circa 632 fl nachweisen bey den Präliminarien der Versor- gungs Anstalten, welche keine Abänderung bedürfen, ist erfreu- lich, daß das Armen-Institut im Jahre 1872 eine um 533 fl geringere Dotation aus der Stadtkasse bedür- fen wird, als im Jahre 1870, es beim Mildenversorgungsfond soll der für Gebäude Reparaturen disponi- bel werdende Betrag zu 983 fl zur Demolirung des seit vielen Jahren baufälligen hinteren Traktes des Bruderhauses verwendet werden. Der löbliche Gemeinderath wolle nun folgende Beschlüße fassen:
werden nun den Präliminar Ansatz der VI. Ausgaben Rubrik um 918 fl vermehren, nachdem aber bey den Kanzley Erfordernissen die Druckpapierkosten um 100 fl vermindert werden, so wird das Mehrerforderniß dieser Rubrik nur 818 fl betragen. Bey der Rubrik VIII. für Unterrichts Anstalten wäre bey der Subrubrik F. Subvention des Turnlehrers pr 120 fl die gegenwärtig noch wirklich bestehende Verpflichtung u. Leistung desselben zu erheben. Nach diesen beantragten Änderungen wird dann das Präliminar der Stadtkasse, da der Ertrag der Umlagen durchaus nicht zu hoch angenommen worden ist, noch einen schließlichen Bedeckungs Überschuß von circa 632 fl nachweisen bey den Präliminarien der Versorgungs Anstalten, welche keine Abänderung bedürfen, ist erfreulich, daß das Armen-Institut im Jahre 1872 eine um 533 fl geringere Dotation aus der Stadtkasse bedürfen wird, als im Jahre 1870, es beim Mildenversorgungsfond soll der für Gebäude Reparaturen disponibel werdende Betrag zu 983 fl zur Demolirung des seit vielen Jahren baufälligen hinteren Traktes des Bruderhauses verwendet werden. Der löbliche Gemeinderath wolle nun folgende Beschlüße fassen:
1. Die Präliminarien der Stadtkasse u. der Versorgungs Anstalten für das Jahr 1872 werden genehmigt, und sind daher von der Kanzley dem Kasseamte zur Gebüren Vorschreibung u. Darnachachtung bey der Gebarung zuzustellen, u. über die neu regulirten Gehalte u. Löhnungen sind die Intimationsdekrete auszufertigen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Einkünfte der Stadtkasse zur Bedeckung aller Ausgaben im Jahre 1872 sind von den hiesigen Steuerpflichtigen folgende Umlagen von den direkten und indirekten ärarischen Steuern u. von den Gebäude Zinsungen wieder in dem bisherigen Ausmaße einzuheben, als: a. eine Umlage von sämmtlichen Direkten ärarischen Steuern ohne Zuschläge mit 35 % b. eine Umlage von der Verzehrungssteuer ohne Zuschläge für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost u. Fleisch mit 20 % c. eine Umlage von den GebäudeZinsungen, als Zinskreuzer bis 100 fl Zins mit 2 %, bis 200 fl Zins mit 3 1/2 % und über 300 fl Zins mit 5 %, welche Umlage von den Miethpartheien zu entrichten, u. von den betreffenden Hausbesitzern an die Stadtkasse abzuführen sind. 3. Um für den Beschluß einer 35 % Um-
1. Die Präliminarien der Stadtkasse u. der Versorgungs Anstalten für das Jahr 1872 werden genehmigt, und sind daher von der Kanzley dem Kasseamte zur Gebüren Vorschreibung u. Darnachachtung bey der Gebarung zuzustellen, u. über die neu regu- lirten Gehalte u. Löhnungen sind die Intimationsdekrete auszufer- tigen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Einkünfte der Stadtkasse zur Bedeck- ung aller Ausgaben im Jahre 1872 sind von den hiesigen Steuerpflichti- gen folgende Umlagen von den di- rekten und indirekten ärarischen Steuern u. von den Gebäude Zinsun- gen wieder in dem bisherigen Aus- maße einzuheben, als: a. eine Umlage von sämmtlichen Direk- ten ärarischen Steuern ohne Zuschlä- ge mit 35 % b. eine Umlage von der Verzehrungs- steuer ohne Zuschläge für die hier- ortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost u. Fleisch mit 20 % c. eine Umlage von den Gebäude- Zinsungen, als Zinskreuzer bis 100 fl Zins mit 2 %, bis 200 fl Zins mit 3 1/2 % und über 300 fl Zins mit 5 %, welche Umlage von den Miethpartheien zu entrichten, u. von den betreffenden Hausbesit- zern an die Stadtkasse abzuführen sind. 3. Um für den Beschluß einer 35 % Um-
lage von den direkten Steuern die gesetzliche Gültigkeit zu erlangen, ist nach Vorschrift des § 50 des städt. Gemeinde Statutes vom 18. Jänner 1867 die Bewilligung des h. ob der enns. Landes Ausschußes zu erwirken, u. bezüglich der Verzehrungssteuer Zuschläge von den hiesigen Bräuern, Wirthen u. Schlächtern ist wieder bey der k.k. Finanz Direktion in Linz und die Ermächtigung des hiesi- gen k.k. Steueramtes zu deren Ein- hebung mit der Verzehrungssteuer einzuschreiten, so wie auch die Ein- hebung dieser Zuschläge von dem in den Stadtbezirk eingeführt wer- denden Bier wieder, wie bisher, von den bey den Strassen Mauth Schranken bestellten Perzipienten nach der Instruktion vom 20. October 1856 zu geschehen hat. 4. Der Umlagen Repartitions Ka- taster von den directen Steuern ist wieder von den Kanzley Beam- ten gegen eine Remuneration von 50 fl zu verfassen. 5. Die Hauptrubriken der Präli- minarien u. die Gebüren von den Umlagen sind wie bisher zu veröffentlichen. Hierüber erfolgte, nachdem jeder Punkt besonders zur Abstimmung gebracht worden war, nachfol- gender einhelliger Beschluß. Der Gemeinderath genehmigt ein-
lage von den direkten Steuern die gesetzliche Gültigkeit zu erlangen, ist nach Vorschrift des § 50 des städt. Gemeinde Statutes vom 18. Jänner 1867 die Bewilligung des h. ob der enns. Landes Ausschußes zu erwirken, u. bezüglich der Verzehrungssteuer Zuschläge von den hiesigen Bräuern, Wirthen u. Schlächtern ist wieder bey der k.k. Finanz Direktion in Linz und die Ermächtigung des hiesigen k.k. Steueramtes zu deren Einhebung mit der Verzehrungssteuer einzuschreiten, so wie auch die Einhebung dieser Zuschläge von dem in den Stadtbezirk eingeführt werdenden Bier wieder, wie bisher, von den bey den Strassen Mauth Schranken bestellten Perzipienten nach der Instruktion vom 20. October 1856 zu geschehen hat. 4. Der Umlagen Repartitions Kataster von den directen Steuern ist wieder von den Kanzley Beamten gegen eine Remuneration von 50 fl zu verfassen. 5. Die Hauptrubriken der Präliminarien u. die Gebüren von den Umlagen sind wie bisher zu veröffentlichen. Hierüber erfolgte, nachdem jeder Punkt besonders zur Abstimmung gebracht worden war, nachfolgender einhelliger Beschluß. Der Gemeinderath genehmigt ein-
stimmig die vom Comite geprüften und recktifizirten Präliminarien der Stadtkommune, des Armen Institutes, des Mildenversorgungsfondes u. der vier Pfründenstiftungen, ferner die vom Comite gestellten Anträge in Betreff des Präliminars der Stadtkaße Punkt 1. u 2. ad a, b, u. c und beauftragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüsse nach den angedeutenden Anordnungen Post 1 bis 5 durchzuführen. Herr Bürgermeister stellt hierauf die Anfrage, ob in der Angelegenheit der Stadtgemeinde Steyr contra Strasser pto Sandentführung auf Grund der erflossenen hohen Entscheidung der Rechtsweg betreten werden soll oder nicht. Hierüber wurde einstimmig beschlossen in dieser Angelegenheit vom Klagsbegehren gänzlich abzustehen. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Ernst die Anfrage in Betreff Mauthentrichtung jener Wägen, welcher zur Abhohlung von Dünger von auswärts herein fahren. Nachdem die Vertragsbestimmungen über das Mauthgefäll ausdrücklich dahin lauten, daß die Oekonomie u. Wirthschafts-
stimmig die vom Comite geprüften und recktifizirten Präliminarien der Stadtkommune, des Armen In- stitutes, des Mildenversorgungs- fondes u. der vier Pfründenstif- tungen, ferner die vom Comite gestellten Anträge in Betreff des Präliminars der Stadtkaße Punkt 1. u 2. ad a, b, u. c und beauftragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüsse nach den angedeutenden Anord- nungen Post 1 bis 5 durchzu- führen. Herr Bürgermeister stellt hier- auf die Anfrage, ob in der Ange- legenheit der Stadtgemeinde Steyr contra Strasser pto Sand- entführung auf Grund der er- flossenen hohen Entscheidung der Rechtsweg betreten werden soll oder nicht. Hierüber wurde einstimmig beschlossen in dieser Angelegen- heit vom Klagsbegehren gänzlich abzustehen. Hierauf stellt Herr Gemeinde- rath Ernst die Anfrage in Betreff Mauthentrichtung jener Wägen, welcher zur Abhohlung von Dün- ger von auswärts herein fah- ren. Nachdem die Vertragsbestimmun- gen über das Mauthgefäll ausdrücklich dahin lauten, daß die Oekonomie u. Wirthschafts-
fuhren, ob einheimisch oder fremd mauthfrey zu behan- deln sind, so ist an den Mauthpäch- ter Pettenberger das Dekret des Inhalts zu erlassen, daß bey Vorkommen der geringsten Be- schwerde, daß von derley Fuh- ren eine Mauthgebür einge- hoben werde, von ihm ein Strafbetrag von 20 f eingeho- ben werden wird. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Bgrmstr. Josef Reichl Franz Greiner
fuhren, ob einheimisch oder fremd mauthfrey zu behandeln sind, so ist an den Mauthpächter Pettenberger das Dekret des Inhalts zu erlassen, daß bey Vorkommen der geringsten Beschwerde, daß von derley Fuhren eine Mauthgebür eingehoben werde, von ihm ein Strafbetrag von 20 f eingehoben werden wird. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Bgrmstr. Josef Reichl Franz Greiner
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