Sitzung am 11. d.Mts. angezeigt u. entschuldigt habe. Herr Gemeinderath Theißig ist durch Krankheit verhindert zu erscheinen. In Gemäßheit des §. 41 des Aller- höchst sanktionirten Gemeindesta- tutes hat der Gemeinderath nach erfolgter Konstituirung unter dem Vorsitze des ältersten Mitglie- des aus seiner Mitte den Vorstand, (Bürgermeister) zu wählen. Nachdem mehr als zwey Drittheile der sämmtlichen Gemeinderathsglie- der, nämlich 22 Herren Gemeinde- räthe anwesend sind, so kann diese Wahl, zu welcher laut der vorlie- genden Amtsrelation sämmtliche Herren Gemeinderäthe besonders eingeladen worden sind, nun- mehr vorgenommen werden. Als Scrutoren bestimme ich die Her- ren Karl Edelbauer und Ferdinand Gründler. Meine Herren! ich lade Sie ein, zur Wahl des Bürgermeisters zu schrei- ten. Hierauf wurden die Stimmzettel vertheilt, nach Namensaufruf in die Urne gelegt, und nach vorge- nommenen Scrutinium von dem Herrn Vorsitzenden das Resultat der Wahl verkündet wie folgt: Von den abgegebenen 22 Stimmen fielen 1 auf Hr. Thomas Mooshammer,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2