Ratsprotokoll vom 14. Jänner 1872

Sitzung am 11. d.Mts. angezeigt u. entschuldigt habe. Herr Gemeinderath Theißig ist durch Krankheit verhindert zu erscheinen. In Gemäßheit des §. 41 des Allerhöchst sanktionirten Gemeindestatutes hat der Gemeinderath nach erfolgter Konstituirung unter dem Vorsitze des ältersten Mitgliedes aus seiner Mitte den Vorstand, (Bürgermeister) zu wählen. Nachdem mehr als zwey Drittheile der sämmtlichen Gemeinderathsglieder, nämlich 22 Herren Gemeinderäthe anwesend sind, so kann diese Wahl, zu welcher laut der vorliegenden Amtsrelation sämmtliche Herren Gemeinderäthe besonders eingeladen worden sind, nunmehr vorgenommen werden. Als Scrutoren bestimme ich die Herren Karl Edelbauer und Ferdinand Gründler. Meine Herren! ich lade Sie ein, zur Wahl des Bürgermeisters zu schreiten. Hierauf wurden die Stimmzettel vertheilt, nach Namensaufruf in die Urne gelegt, und nach vorgenommenen Scrutinium von dem Herrn Vorsitzenden das Resultat der Wahl verkündet wie folgt: Von den abgegebenen 22 Stimmen fielen 1 auf Hr. Thomas Mooshammer,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2