begrüße, erlaube ich mir die innige Überzeugung auszusprechen, daß Sie bey Ihrer Gesinnungstüchtigkeit und Thatkraft ganz gewiß für die Gemeinde wirken werden. Ich erkläre demnach den in Folge der stattgefundenen Auflösung neu gewählten Gemeinderath für konstituirt und die Sitzung für eröffnet. Nachdem mit obigen hohen Erlaße die Vorname der Wahl des Vorstandes im Sinne des § 41 des Gemeinde Statutes angeordnet wurde, so erlaube ich mir an das älterste Mitglied, Herrn Gemeinderath Thomas Mooshammer das Ersuchen zu stellen, dießfalls die erforderliche Einleitung treffen zu wollen. Herr Gemeinderath Mooshammer beantragt hierauf, daß die Wahl des Bürgermeisters am Sonntag den 14. Jänner vorgenommen werde, womit sich die Versammlung einverstanden erklärt. Hierauf erbath sich Herr Gemeinderath Wickhoff das Wort, entschuldigte sich, daß er durch die beginnende Reichrathsseßion verhindert sey, der Bürgermeisterwahl beizuwohnen. Übrigens sey seine Anwesenheit nicht nothwendig, die Wahl wird wieder
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