funden, und es kann das Resultat derselben um so mehr als ein günstiges bezeichnet werden, nachdem bey sämmtlichen 3 Wahl- körpern die nämlichen Mitglie- der, welche vor der Auflösung des Gemeinderathes beisammen waren, wiederum schon beim ersten Wahlgange mit entschie- dener Majorität gewählt wur- den, was für die betreffenden nicht nur eine ehrende Anerken- nung ihres Wirkens, sondern auch ein Vertrauens Votum von Seite der ganzen Bürgerschaft ist. Gegen diese Wahlverhandlung wurden in der bestimmten Re- klamationsfrist von 8 Tagen keine Einwendungen vorgebracht, und auf Grund der zur Prü- fung vorgelegten Wahlakten hat der Herr Statthalter mit dem h. Erlaße vom 8. Jänner d.J. Z. 58. Prs. den durch die 3 Wahlkör- per der Stadtgemeinde Steyr am 11., 15., & 18. Dezember v.J voll- zogenen Neuwahlen sämmtli- cher Mitglieder des Gemeinde- rathes die Bestätigung ertheilt. In Gemäßheit dieses hohen Erlaßes habe ich Sie, verehrte Herren! auf heute zu einer Versammlung einberufen, und indem ich Sie hiemit freundlichst
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