Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1872

funden, und es kann das Resultat derselben um so mehr als ein günstiges bezeichnet werden, nachdem bey sämmtlichen 3 Wahlkörpern die nämlichen Mitglieder, welche vor der Auflösung des Gemeinderathes beisammen waren, wiederum schon beim ersten Wahlgange mit entschiedener Majorität gewählt wurden, was für die betreffenden nicht nur eine ehrende Anerkennung ihres Wirkens, sondern auch ein Vertrauens Votum von Seite der ganzen Bürgerschaft ist. Gegen diese Wahlverhandlung wurden in der bestimmten Reklamationsfrist von 8 Tagen keine Einwendungen vorgebracht, und auf Grund der zur Prüfung vorgelegten Wahlakten hat der Herr Statthalter mit dem h. Erlaße vom 8. Jänner d.J. Z. 58. Prs. den durch die 3 Wahlkörper der Stadtgemeinde Steyr am 11., 15., & 18. Dezember v.J vollzogenen Neuwahlen sämmtlicher Mitglieder des Gemeinderathes die Bestätigung ertheilt. In Gemäßheit dieses hohen Erlaßes habe ich Sie, verehrte Herren! auf heute zu einer Versammlung einberufen, und indem ich Sie hiemit freundlichst

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2