Jos. Pöltl die Erklärung ab, daß er sich stets mit dem Gemeinderathe in Übereinstimmung befunden ha- be, mit den Ansichten des Gemein- derathes vollkommen einverstan- den sey, er so mit seiner Anschau- ung verbleiben wolle, und nicht in der Lage sey, die Stelle eines Regierungskommissärs zu beklei- den, und daß er dieß bereits der hohen k.k. Statthalterey angezeigt habe, was mit lautem Beifal- le aufgenommen wurde. Hierauf ergriff Herr Gemein- derath Edelbauer das Wort, um sich und seine Kollegen gegen die Anschuldigung zu verwahren, als ob der Gemeinderath von Steyr gegen verfassungsmäs- sige Einrichtungen Wider- stand geleistet habe. Ihm und allen Kollegen im Gemeinde- rathe sey die Verfassung das werthvollste Gut, und der Ge- meindsrath von Steyr habe die Verfassung stets hoch gehalten, gerade im Geiste und Sine der Verfassung kann er den jetzt be- stehenden Landesausschuß nicht als den legalen betrachten, und habe diese seine Anschauung bereits in den Motiven nieder- gelegt, durch welche er den Beschluß rücksichtlich der Ille- galität des Landesausschußes
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