Ratsprotokoll vom 23. Oktober 1871

Jos. Pöltl die Erklärung ab, daß er sich stets mit dem Gemeinderathe in Übereinstimmung befunden habe, mit den Ansichten des Gemeinderathes vollkommen einverstanden sey, er so mit seiner Anschauung verbleiben wolle, und nicht in der Lage sey, die Stelle eines Regierungskommissärs zu bekleiden, und daß er dieß bereits der hohen k.k. Statthalterey angezeigt habe, was mit lautem Beifalle aufgenommen wurde. Hierauf ergriff Herr Gemeinderath Edelbauer das Wort, um sich und seine Kollegen gegen die Anschuldigung zu verwahren, als ob der Gemeinderath von Steyr gegen verfassungsmässige Einrichtungen Widerstand geleistet habe. Ihm und allen Kollegen im Gemeinderathe sey die Verfassung das werthvollste Gut, und der Gemeindsrath von Steyr habe die Verfassung stets hoch gehalten, gerade im Geiste und Sine der Verfassung kann er den jetzt bestehenden Landesausschuß nicht als den legalen betrachten, und habe diese seine Anschauung bereits in den Motiven niedergelegt, durch welche er den Beschluß rücksichtlich der Illegalität des Landesausschußes

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