Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1871

und hierüber Bericht zu erstatten. G.R. Alois Vogl verliest sonach über Einladung des Vorsitzen folgenden Comité–Antrag: „In Erwägung, daß der § 3 der Landesordnung ausdrücklich bekennt, daß die Vertretung der Handels– u. Gewerbekammer ein integrirender Bestandteil des Landtages ist, in Erwägung, daß, wenn eine ganze Wahlcurie nicht vertreten ist, der Landtag nicht legal und vollständig ist, ein unlegaler Landtag auch keine giltigen Wahlen in den Landesausschuß vornehmen kann, u Erwägung, daß dem ungeachtet die in Linz im Landtagssaale tagende Versamlung Wahlen in den Landesausschuß vorgenommen hat, in Erwägung, daß in der nach erfolgter Wahl der Handels- u. Gewerbekammer abgehaltenen Sitzung des nunmehr vollständigen Landtages am 27.ten September d. Js. der von den mit eingetretenen 16 Abgeordneten und von den 3 Vertretern der Handels u. Gewerbekammer gestellte Antrag auf Reassumirung aller bisher in illegaler Weise vorgenommenen Wahlen und behandelten Gegenstände nicht nur der parlamentarischen Behandlung entzogen, sondern auch dem Antragsteller von Seite des Herrn Grafen Falkenhayn das Wort verweigert wurde, somit unsere Vertreter dadurch genötigt wurden, sich aus einer Versammlung zu entfernen, in der sie nicht einmal sprechen durften, beschliesst die Gemeindevertretung wie folgt:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2