Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 8. Oktober 1871 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Protocoll vom 8. Oktober 1871 aufgenommen in der Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr Anwesende: die Herren Josef Pöltl, Bürgermeister–Vorsitzender Moriz Crammer Vicebürgermeister Carl Fellerer Carl Edelbauer Franz Greiner Ferdinand Gründler Josef Haller Carl Holderer Leopold Huber Thomas Moshammer Josef Reichl Alois Vogl Josef Werndl Franz Werndl Franz Wickhoff Dr Joh. Parger, Gem. Secretär–Schriftführer. Der Bürgermeister erklärt die Sitzung um 10 1/4 Uhr vorm. für eröffnet, constatirt, daß die beschlußfähige Anzal von 15 Gemeinderäthen versamelt sei und be- merkt, daß in der letzten Gemeinderathssitzung ein Comité bestehend aus der Herren Moriz Crammer, Vicebürgermeister, Franz Wickhoff, Carl Edelbauer, Carl Fellerer, Alois Vogl u. Franz Werndl gewählt u. eingeladen worden sei, die Frage, wie der Gemeinderath der Stadt Steyr gegenüber dem dermalen bestehenden obderenns. Landesausschusse sich zu verhalten habe, zu berathen
Protocoll vom 8. Oktober 1871 aufgenommen in der Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr Anwesende: die Herren Josef Pöltl, Bürgermeister–Vorsitzender Moriz Crammer Vicebürgermeister Carl Fellerer Carl Edelbauer Franz Greiner Ferdinand Gründler Josef Haller Carl Holderer Leopold Huber Thomas Moshammer Josef Reichl Alois Vogl Josef Werndl Franz Werndl Franz Wickhoff Dr Joh. Parger, Gem. Secretär–Schriftführer. Der Bürgermeister erklärt die Sitzung um 10 1/4 Uhr vorm. für eröffnet, constatirt, daß die beschlußfähige Anzal von 15 Gemeinderäthen versamelt sei und bemerkt, daß in der letzten Gemeinderathssitzung ein Comité bestehend aus der Herren Moriz Crammer, Vicebürgermeister, Franz Wickhoff, Carl Edelbauer, Carl Fellerer, Alois Vogl u. Franz Werndl gewählt u. eingeladen worden sei, die Frage, wie der Gemeinderath der Stadt Steyr gegenüber dem dermalen bestehenden obderenns. Landesausschusse sich zu verhalten habe, zu berathen
und hierüber Bericht zu erstatten. G.R. Alois Vogl verliest sonach über Einladung des Vorsitzen folgenden Comité–Antrag: „In Erwägung, daß der § 3 der Landesordnung ausdrücklich bekennt, daß die Vertretung der Handels– u. Gewerbekammer ein integrirender Bestandteil des Landtages ist, in Erwägung, daß, wenn eine ganze Wahlcurie nicht vertreten ist, der Landtag nicht legal und vollständig ist, ein unlegaler Landtag auch keine giltigen Wahlen in den Landesausschuß vornehmen kann, u Erwägung, daß dem ungeachtet die in Linz im Landtagssaale tagende Versamlung Wahlen in den Landesausschuß vorgenommen hat, in Erwägung, daß in der nach erfolgter Wahl der Handels- u. Gewerbekammer abgehaltenen Sitzung des nunmehr vollständigen Landtages am 27.ten September d. Js. der von den mit eingetretenen 16 Abgeordneten und von den 3 Vertretern der Handels u. Gewerbekammer gestellte Antrag auf Reassumirung aller bisher in illegaler Weise vorgenommenen Wahlen und behandelten Gegenstände nicht nur der parlamentarischen Behandlung entzogen, sondern auch dem Antragsteller von Seite des Herrn Grafen Falkenhayn das Wort verweigert wurde, somit unsere Vertreter dadurch genötigt wurden, sich aus einer Versammlung zu entfernen, in der sie nicht einmal sprechen durften, beschliesst die Gemeindevertretung wie folgt:
und hierüber Bericht zu erstatten. G.R. Alois Vogl verliest sonach über Einladung des Vorsitzen folgenden Comité–Antrag: „In Erwägung, daß der § 3 der Landesordnung aus- drücklich bekennt, daß die Vertretung der Handels– u. Gewerbekammer ein integrirender Bestandteil des Landtages ist, in Erwägung, daß, wenn eine ganze Wahlcurie nicht vertreten ist, der Landtag nicht legal und vollständig ist, ein unlegaler Landtag auch keine giltigen Wahlen in den Landesausschuß vornehmen kann, u Erwägung, daß dem ungeachtet die in Linz im Landtagssaale tagende Versamlung Wahlen in den Landesausschuß vorgenommen hat, in Erwägung, daß in der nach erfolgter Wahl der Handels- u. Gewerbekammer abge- haltenen Sitzung des nunmehr vollständigen Landtages am 27.ten September d. Js. der von den mit eingetretenen 16 Abgeordneten und von den 3 Vertretern der Handels u. Gewerbekammer gestellte Antrag auf Reassumirung aller bis- her in illegaler Weise vorgenommenen Wahlen und behandelten Gegenstände nicht nur der parlamentarischen Behandlung entzogen, son- dern auch dem Antragsteller von Seite des Herrn Grafen Falkenhayn das Wort ver- weigert wurde, somit unsere Vertreter dadurch genötigt wurden, sich aus einer Ver- sammlung zu entfernen, in der sie nicht ein- mal sprechen durften, beschliesst die Gemeinde- vertretung wie folgt:
1. Die in einer incompetenten Versammlung erfolgte Wahl eines Ausschusses zur Ausübung der Functionen des Landesausschusses ist nicht legal und der gewählte Ausschuß ist nicht der verfassungs- mässige, legale Landesausschuß und kann es verfassungsmässig nie und nimmermehr sein; 2. Es wird deshalb von Seite der Stadtgemeinde Steys jede geschäftliche Verbindung mit diesem Ausschuße mit ausdrücklichem Bezuge auf die Verfassung abgelehnt; 3. Herr Graf Falkenhayn in Linz ist von diesem Beschlusse in Kenntniß zu setzen.“ Nachdem hierüber niemand sich zum Worte meldet, schreitet der Vorsitzende zur Abstimmung und fordert diejenigen Herren, die mit dem Antrage des Comité einverstanden sind, auf sich von den Sitzen zu erheben. Es erheben sich die sämmtlichen anwesenden Gemein- deräthe und erscheint sonach der Antrag des Comité zum Beschlusse erhoben. Als zweiter Gegenstand der Tagesordnung wird die Anlage einer Promenade in Steyr in Beratung gezogen und beschlossen die aus diesem Anlasse notwendig werdende Mauerabtragung und Kanalisirung dem Baumeister Plochberger zu übertragen, die Erdabhebung dagegen in eigener Regie durchzu- führen. Der Kanal wird nach Beschluß der Versammlung vorläufig, um den Zugang zum Theater nicht zu erschweren, nur in der Ausdehnung von der Berg- gasse bis zur Maierstiege hergestellt, und wegen Anlage der Promenade seitens der Bausection
1. Die in einer incompetenten Versammlung erfolgte Wahl eines Ausschusses zur Ausübung der Functionen des Landesausschusses ist nicht legal und der gewählte Ausschuß ist nicht der verfassungsmässige, legale Landesausschuß und kann es verfassungsmässig nie und nimmermehr sein; 2. Es wird deshalb von Seite der Stadtgemeinde Steys jede geschäftliche Verbindung mit diesem Ausschuße mit ausdrücklichem Bezuge auf die Verfassung abgelehnt; 3. Herr Graf Falkenhayn in Linz ist von di Beschlusse in Kenntniß zu setzen.“ Nachdem hierüber niemand sich zum Worte meldet, schreitet der Vorsitzende zur Abstimmung und fordert diejenigen Herren, die mit dem Antrage des Comité einverstanden sind, auf sich von den Sitzen zu erheben. Es erheben sich die sämmtlichen anwesenden Gemeinderäthe und erscheint sonach der Antrag des Comité zum Beschlusse erhoben. Als zweiter Gegenstand der Tagesordnung wird die Anlage einer Promenade in Steyr in Beratung gezogen und beschlossen die aus diesem Anlasse notwendig werdende Mauerabtragung und Kanalisirung dem Baumeister Plochberger zu übertragen, die Erdabhebung dagegen in eigener Regie durchzuführen. Der Kanal wird nach Beschluß der Versammlung vorläufig, um den Zugang zum Theater nicht zu erschweren, nur in der Ausdehnung von der Berggasse bis zur Maierstiege hergestellt, und wegen Anlage der Promenade seitens der Bausection
unter Beiziehung des Polizeicomissär Gruber vorerst der Lokalaugenschein vorgenommen und sodann von G.R. Moshammer der Anlageplan entworfen werden. Schluß der Sitzung 11 Uhr Vorm. Pöltl Bgmeister Vogl Theißig Dr Parger Schriftführer
unter Beiziehung des Polizeicomissär Gruber vorerst der Lokalaugenschein vorgenommen und sodann von G.R. Moshammer der Anlageplan entworfen werden. Schluß der Sitzung 11 Uhr Vorm. Pöltl Bgmeister Vogl Theißig Dr Parger Schriftführer
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