Revision und des konstatirten richtigen Befundes zur gemeinderäthlichen Kenntniß gebracht. 4179. Bedingniße über die Verpachtung des Marktplatz u Standel, Wag– und Niederlags– dann Pflaster und Brückenmauthgefälles. Vortrag Mit Ende dieses Jahres geht der Pacht für die städtischen Gefälle zu Ende, und es ist daher die Wiederverpachtung derselben auf weitere 3 Jahre, nämlich vom 1. Jänner 1872 bis letzten Dezember 1874 einzuleiten. Die Lizitationsbedingniße wurden gemäß Gemeinderathsbeschluß vom 9. July 1871 geprüft und werden hiemit zur Genehmigung mit dem Antrage in Vorlage gebracht: Es sey die Wiederverpachtung der städtischen Gefälle nach den vorliegenden Bedingnissen auf weitere 3 Jahre zu veranlassen, u. zu diesem Behufe auf den 23. Oktober d.J. um 10 Uhr Vormittags eine öffentliche Lizitation auszuschreiben, wobey als Ausrufpreis für ein Jahr die gegenwärtigen Jahreserträgniße, und zwar: das Marktplatz u. Standelgefälle mit 2373 fl Wag u. Niederlagsgefälle 322 fl Pflaster u. Brückenmauth Gefälle 9653 fl anzunehmen ist. Das Amt hat sonach die bezügliche
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