5 % Interessen an die Gemeinde entrichten werde. Der Bau dieses Leichenhauses ist nunmehr vollendet, die Gesammt- kosten desselben belaufen sich auf 1138 fl 50 xr und es handelt sich nunmehr darum; aus welchem Fonde der Rest pr 338 fl 50 xr bestritten werden soll. Um der Gemeinde das unbeschränk- te Verfügungsrecht über dieses Leichenhaus nebst dem anstoßenden Sekzierkabinet zu wahren, dürfte es zweckmäßig erscheinen, wenn diese Mehrkosten aus der Stadt- kasse bestritten würden. Hierüber wurde sonach einhellig beschlossen: Es sey der wohlgebornen Frau Elise Dukart für diese neuerliche edle Widmung eines Geschenkes von 800 fl zur Erbauung des Leichen- hauses der Dank des Gemeinde- rathes mittelst Schreiben auszu- drücken. Die Mehrkosten pr 338 fl 50 xr werden aus der Stadtkasse zur Zahlung genehmigt. Weiters sey das Leichenhaus im Innern auszumalen, daselbst ein kleiner Altartisch mit Kru- zifix herzurichten, wird Herr Gemeinderath Theißig eingela[den] die Ausführung dieser inneren Ausstattung zu veranlassen. Nach gänzlicher Vollendung ist das hochw. Stadtpfarramt und
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