Ratsprotokoll vom 28. Juli 1871

5 % Interessen an die Gemeinde entrichten werde. Der Bau dieses Leichenhauses ist nunmehr vollendet, die Gesammtkosten desselben belaufen sich auf 1138 fl 50 xr und es handelt sich nunmehr darum; aus welchem Fonde der Rest pr 338 fl 50 xr bestritten werden soll. Um der Gemeinde das unbeschränkte Verfügungsrecht über dieses Leichenhaus nebst dem anstoßenden Sekzierkabinet zu wahren, dürfte es zweckmäßig erscheinen, wenn diese Mehrkosten aus der Stadtkasse bestritten würden. Hierüber wurde sonach einhellig beschlossen: Es sey der wohlgebornen Frau Elise Dukart für diese neuerliche edle Widmung eines Geschenkes von 800 fl zur Erbauung des Leichenhauses der Dank des Gemeinderathes mittelst Schreiben auszudrücken. Die Mehrkosten pr 338 fl 50 xr werden aus der Stadtkasse zur Zahlung genehmigt. Weiters sey das Leichenhaus im Innern auszumalen, daselbst ein kleiner Altartisch mit Kruzifix herzurichten, wird Herr Gemeinderath Theißig eingela[den] die Ausführung dieser inneren Ausstattung zu veranlassen. Nach gänzlicher Vollendung ist das hochw. Stadtpfarramt und

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