Hierauf wurde vom Gemeinde- rathe nachstehende Äußerung abgegeben: Bey der Gemeinderaths Sitzung am 24. Febr. d.J. ließ sich der Ge- meinderath von der Ansicht leiten, daß billiger Weise nur von demjenigen eine Wegmauth abverlangt werden könne, der einen städtischen Weg wirklich be- fahrt. Da nun der Bauernguts- besitzer Landsiedl mit den Eis- fuhren des Jordan keinen solchen Weg im vorliegenden Falle befahren, und auch nicht die Ab- sicht hatte, den städtischen Mauth- schranken zu umfahren, indem er geraden Weges das Eis von dem Teiche in seinen Hoftheils über andere Privat-, theils über seine eigenen Gründe transpor- tiren ließ, und zur Passirung des Mauthschrankens nur einen sehr bedeutenden Unweg hätte machen müssen, so sieht man sich auch heute aus denselben Bil- ligkeitsgründen veranlaßt, den Antrag zu stellen, dem Rekurse des Franz Lavrenčič ohngeachtet des Kantraktpunktes III im Pachtver- trage vom 11. Dezbr 1868 keine folge zu geben, da dieser Kon- traktspunkt nur für solche ge- meint seyn kan, welche zwar die städtischen Wege befahren,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2